Die Zufahrt dient neben der Erreichbarkeit der Neumühle auch der Zufahrt zum Abwassermessschacht.
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, die neu erstellten und ausgebauten Weg „Weg zur Neumühle“ (Fl.Nr. 7/4, Gemarkung Hoher Berg), beginnend an der Einmündung zur Kreisstraße MIL 35 (Fl.Nr. 11, Gemarkung Hoher Berg), km 0,000 und endend an der Gemarkungsgrenze zu Breitenbrunn (an der Fl.Nr. 1447, Gemarkung Breitenbrunn), km 0,074 zum öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmen.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Altenbuch.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
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