Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm./Verbandsrat Riedel führte aus, dass der Verband seit Jahren Dinge vor sich herschiebt, die endlich einmal zum Abschluss gebracht werden müssten.

 

Abwassersatzungen der einzelnen Mitgliedsgemeinden

 

Nach einem Vortrag von Herrn Breunig, BRS, habe der Verband seinerzeit den Einwohnerschlüssel für die Umlage gewählt. Unberücksichtigt bleibe dabei, dass befrachtete Abwasser, dass seiner Meinung nach über den Einwohnergleichwerteschlüssel mit berücksichtigt werden müsse. Die vom Verband beschlossene Satzung, sei so wie sie beschlossen wurde, deshalb nicht stimmig. Der oder diejenigen, die größere Anteile von kontaminiertem Wasser zuführen werden bevorzugt; die Kommunen, die auf die entsprechende Einleitung achten, werden belastet. Er gebe den Verbandsmitgliedern zu überdenken, dass Möglichkeiten für eine andere Abrechnung bestehen.

 

Geschäftsführer Freund erklärte hierzu, dass seinerzeit der Umlageschlüssel Einwohner wegen der vereinfachten Abrechnung gewählt wurde.

 

Herr Breunig vom Ing.-Büro BRS fügte dem ergänzend hinzu, dass nach den seinerzeitigen Feststellungen 11.500 EB als Zentralwert auf der Kläranlage gemessen wurde. Bei 10.300 Einwohnern im Verbandsgebiet entfallen somit nur 1.200 Einwohnergleichwerte auf den gewerblichen Anteil, der somit als nicht ausschlaggebend einzustufen sei. Die Abrechnung nach Einwohnern bringe mit dem Verzicht auf Messungen somit eine Vereinfachung nach sich. Er empfehle auf jeden Fall auch so weiter zu verfahren, nachdem sich auch gezeigt habe, dass die Messungen nichts greifbares ergeben haben.

 

Herr Ing. Ruess fügte dem hinzu, dass unter zu Hilfenahme des Jahresberichtes auf der Kläranlage eine jährliche Abgleichung und Überwachung des Zentralwertes erfolgen könne. Ggf. könnte dann der Verband immer noch auf Abweichungen reagieren.

 

Bgm./Verbandsrat Riedel wies außerdem darauf hin, dass die Gemeinden nur mit entsprechenden Satzungsgrundlagen handlungsfähig sind. So lange keine Grenzwerte festgelegt seien, könnten die Gemeinden auch nichts unternehmen. Der Verband müsse den Gemeinden anhand geben, was alles auf der Kläranlage ankommen kann. Seit 2 Jahren bitte er darum, dass diesbezüglich eine Abstimmung aller Gemeinden erfolgt.

 

Herr Ing. Ruess führte aus, dass die Kläranlagen generell auf häusliches Abwasser ausgelegt sind. Die Betriebe müssten auf ihrem Gelände vorklären. Die Satzungsmustervorgaben des Bayer. Gemeindetages sind juristisch abgestimmt und bieten eine gewisse Rechtssicherheit.

Am einfachsten wäre, wenn der Verband für alle Abwasseranlagen zuständig wäre.

 

Bgm./Verbandsrat Riedel bekräftigte, dass eine Kontrolle nur über die Weiterführung der Abwasserkataster erfolgen könne. Die Kommunen müssten dies im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung ohnehin tun. Außerdem hätten sich die Bürgermeister auf Frau Hofmann für die Weiterführung der Abwasserkataster geeinigt.

 

Einleitungsvertrag Gemeinde Altenbuch

 

Bgm./Verbandsrat Riedel wies darauf hin, dass der Vertragsablauf nicht überwacht wurde. Wenn der Verband daraufhin gewiesen worden wäre, hätte er entsprechend reagieren können. So bezahlen alle Gemeinden die automatische Verlängerung mit.

 

Auch Verbandsrat Mayer legte dar, dass ein Versäumnis seitens des Verbandes vorliegt, dass alle Mitgliedsgemeinden mit den finanziellen Konsequenzen treffe. Es stelle sich die Frage, ob ein Versicherungsfall gegeben sei.

 

Eingehend auf die außerordentliche Kündigung durch den Verband, monierte Bgm./Verbandsrat Riedel, dass es nicht sein könne, dass seit 2 Jahren dieses Problem vor sich her geschoben werde, ohne dass das Gespräch mit der Gemeinde Altenbuch gesucht werde. Er wolle in dieser Angelegenheit klare Aussagen.

 

Verbandsrätin Haaf verwies auf den TOP 5. Wenn sie richtig verstanden habe, soll die Stellungnahme des Ing.-Büros Walter & Partner Grundlage sein für weitere Verhandlungen mit der Gemeinde Altenbuch, nachdem die im Vertrag festgeschriebenen Werte und Grundlagen nicht mehr stimmen.

 

Dem hielt Ing. Breunig entgegen, dass die Grenzwerte durch die Gemeinde Altenbuch sehr wohl eingehalten werden.

 

Verbandsrat Mayer räumt einem Schlichtungsgespräch mit der Gemeinde Altenbuch geringe Aussichten ein. Für ihn bleibe nur noch der Weg über die Versicherung.

 

Auf die Frage des Geschäftsführers, wem eine Schuld mit welcher Summe zuzuweisen sei antwortete Bgm./Verbandsrat Riedel, dass nach seinen Berechnungen eine Summe von jährlich 68.000,00 € an Mehrkosten für die Mitgliedsgemeinden zu verzeichnen sei.

 

Darlehensaufnahme

 

Hierzu erklärte Bgm./Verbandsrat Riedel, dass seinerzeit die Verbandsversammlung einen Beschluss gefasst habe, dass finanzieller Bedarf sofort an die Kommunen umgelegt werde und keine Darlehensabfinanzierung über den Haushalt mehr erfolgen sollte. Dieser alte Beschluss müsste, nachdem zwischenzeitlich anders verfahren wurde, aufgehoben werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll für die nächste Sitzung erfolgen.

 

Eine Grundsatzentscheidung sollte noch bezüglich der Auseinandersetzung mit dem WZV in Sachen RÜ II Lohbrunnen Stadtprozelten erfolgen.

 

Außerdem sollte eine Information des Gremiums darüber erfolgen, in wie weit der Rechnungsprüfungsbericht umgesetzt wurde. Den Protokollen sollte außerdem nicht nur die Erledigung des Prüfberichtes, sondern auch die Feststellungen der Prüfer beigefügt werden.

 

Bgm./Verbandsrat Riedel erinnerte nochmals an die in den Satzungen festzuschreibenden Einleitungswerte.

 

Hierzu erklärte der Verbandsvorsitzende, dass diese den Gemeinden bereits mit Schreiben des Geschäftsführers vom Jahre 2001 anhand gegeben wurde.

 

Nach kurzer Diskussion verblieb man so, dass allen Mitgliedsgemeinden die Mustersatzungen des Bayer. Gemeindetages zugestellt werden sollen.

 

Bgm./Verbandsrat Riedel bat außerdem um Aufklärung in wie weit die Abstimmung bezüglich des Personales AZV-WZV umgesetzt wurde.

 

Auf eine weitere diesbezügliche Anfrage von Verbandsrat Grimm erklärte der Verbandsvorsitzende, dass der Mitarbeiter des WZV in Zukunft stärker durch den AZV beansprucht werde.

 

Bgm./Verbandsrat Riedel wies außerdem darauf hin, dass wie bei dem  AZV Main-Mud-Elsava eine Zusammenlegung von Wasser und Abwasser erfolgen soll, da dies auch eine Entlastung für die Bürgermeister mit sich bringe.

 

Der Verbandsvorsitzende verwies hierzu auf die Aussage des Geschäftsführers in der letzten Verbandssitzung, dass eine solche Zusammenführung bis zum Ende der Legislaturperiode angestrebt werden sollte. Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden sollten in ihren Gemeinderäten abklären, ob diese Richtung gewollt sei.

Zu der Kostenaufteilung zwischen AZV und WZV in Sachen RÜ II Lohbrunnen erklärte der Verbandsvorsitzende, dass er seinerzeit dem Kompromiss zugestimmt habe, nachdem die Bauarbeiten ursprünglich auf den AZV zurückgehen. Die vereinbarte Kostenaufteilung sei nach seiner Ansicht tragbar und vernünftig.

 

Bezüglich der Protokolle bat Bgm./Verbandsrat Riedel darum, künftig eingangs der Sitzung abzufragen, ob Einverständnis mit dem Protokoll bestehe.