Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Vertragsentwurf ging dem Stadtrat mit der Sitzungsladung zu.

 

Bgmin. Kappes führte hierzu aus:

 

Wie dem Stadtrat bereits bekannt ist, plant die Gemeinde Faulbach eine Ortsumfahrung.

Diese wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Anhörung (Scoping) vorgestellt.

 

Die Gemeinde Faulbach baut die Ortsumfahrung selbst im Rahmen der Sonderbaulast, was sie zum alleinigen Träger der Baumaßnahe macht.

Da eine überörtliche Planung (z.B. Planfeststellungsverfahren durch das Straßenbauamt) nicht möglich ist, kann die Gemeinde Faulbach eine Bauleitplanung und damit Baurecht nur auf ihrem Hoheitsgebiet erlangen. Zum Anschluss der Umgehungsstraße an die Kreisstraßen MIL 35 und MIL 37 ist im Einmündungsbereich auch die Gemarkung der Stadt Stadtprozelten betroffen. Da jede Gemeinde eine eigene Planungshoheit hat und diese auch nicht abgeben kann, ist die Stadt Stadtprozelten zur Sicherung der Planung auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Dahingegen ist es möglich, die Kosten des Verfahrens sowie einzelne Verfahrensschritte auf die Gemeinde Faulbach zu übertragen.

 

Der Sitzungsladung beiliegender Vertragsentwurf wurde von der Verwaltung erarbeitet und damit die gesamten Kosten sowie das Maximum an Arbeit auf die Gemeinde Faulbach übertragen.

 

Die Gemeinde Faulbach – Herr Grimm – sowie das Landratsamt – Herr Hoffmann – haben den Vertrag gesichtet.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertragsentwurf vom 10.09.09 zwischen der Stadt Stadtprozelten und der Gemeinde Faulbach zur Übernahme der Planungskosten, zur Beauftragung eines Planers sowie

Übertragung der Verfahrensschritte nach § 4 b BauGB zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

13

0