Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Gem. § 2 Abs. 1 BauGB sind die Bebauungspläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen – vgl. auch hierzu den öffentlichen-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Faulbach aus TOP 5.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Neuaufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für den Bereich Einmündung Kreisstraße MIL 35 und MIL 37 (Anbindung der Umgehungsstraße Faulbach) im Sinne von § 30 Abs. 3 BauGB.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt festgelegt:

 

Der einfache Bebauungsplan soll nachfolgende Flurnummern der Gemarkung Stadtprozelten umfassen: Fl.Nr. 493 (teilweise), Fl.Nr. 625/7, Fl.Nr. 656 (teilweise), Fl.Nr. 657, Fl.Nr. 657/3, Fl.Nr. 657/4, Fl.Nr. 657/5 (teilweise), Fl.Nr. 657/6 (teilweise), Fl.Nr. 657/7 (teilweise), Fl.Nr. 657/9 (teilweise), Fl.Nr. 657/21, Fl.Nr. 657/58 (teilweise), Fl.Nr. 657/59,  Fl.Nr. 1066 (teilweise).

 

Mit der Erstellung eines Planentwurfes wird das Ingenieurbüro Büro Balling Kurt GmbH, Waltherstr. 9, 97074 Würzburg, beauftragt.  

 

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Faulbach, die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. (Aufgabe übertragen gem. öffentlich-rechtlichem Vertrag unter Nr. 5).

 

Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf ist durch Bekanntmachung hinzuweisen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

13

0