Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Die Verwaltung führt aus, dass auf der Grundlage der Baustellenverordnung der Bauherr aufgefordert ist, die Pflichten aus dieser Verordnung zu übernehmen oder an Dritte mit entsprechender Fachkenntnis zu übertragen. Die Pflichten beinhalten Erstellen der Vorankündigung gemäß § 2 BauVO, Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes gemäß § 2 BauVO, Koordinierung und Überwachung im Sinne der BauVO, Erstellen einer Unterlage zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß § 3 BauVO.

 

Hier liegt ein Angebot über 1.071 € Brutto vom Architekturbüro Johann & Eck vor. Zur Anfrage von Gemeinderat Hruby, ob diese Leistung nicht bereits im Architektenvertrag auch kostenmäßig enthalten ist, erklärte stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender Aulbach, dass dann sicherlich kein gesondertes Angebot seitens der Verwaltung eingeholt worden wäre. Sicherlich könne angefragt werden, ob das Ingenieurbüro die Leistung eines Sicherheitskoordinators im Rahmen seiner Ingenieurtätigkeit erbringe.


Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Pflichten aus der BauVO, bestellen eines Sicherheitskoordinators, an das Architekturbüro Johann & Eck, Erfstraße 31a 63927 Bürgstadt, gemäß dem vorliegenden Angebot vom 30.06.2009 über Brutto 1.071 € zu übertragen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

5

5

5

0