Der Entwurf des Haushaltsplanes war den Gemeinderäten mit der Sitzungsladung zugestellt worden. Bürgermeister Aulbach merkte noch an, dass die Gemeinde noch nie einen guten Haushalt vorzuweisen hatte, aber trotzdem immer das bewerkstelligen konnte, was notwendig und machbar ist.
Dem vorliegenden Haushaltsplanenwurf für das Jahr 2009 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Gemeinde Altenbuch
für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund des Art. 63 ff der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit 1.683.000 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit 334.100 Euro
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)
für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieb 340 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2.
Gewerbesteuer 315
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 250.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2009 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
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