Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass er direkt vor Sitzungsbeginn ein Schreiben des Landratsamtes zur Schützbarkeit der Quellen übergeben bekam. Beigefügt sind eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes sowie eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg. Die Schreiben sind heute Nachmittag per Email bei der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten eingegangen.

 

Das aus diesem Schreiben zu ziehende Fazit, dass die vorhandenen Quellen als nicht schützbar erachtet werden, wurde kurz von dem Schriftführer Herrn Freund erläutert.

Ausgehend von unterschiedlichen Stellungnahmen des von dem Verband beauftragten Geologen Dr. Rimpel bzw. von Herrn Dr. Fritsch, WWA auf der anderen Seite, beharre das Landratsamt Miltenberg auf die Durchführung von Probebohrungen zur Suche nach alternativen Wasseraufkommen bzw. Erschließung der Brunnen auf der Gemarkung Faulbach. Ein Knackpunkt bei der Schützbarkeit der Quellen ist offensichtlich auch die notwendige Erweiterung des Wasserschutzgebietes auf die gesamte Ortschaft Altenbuch. Im Falle der Brunnenerschließung müsste zwar auch der Ortsteil Breitenbrunn der Gemeinde Faulbach in ein Wasserschutzgebiet einbezogen werden, jedoch könnte dies in seinem Umfang mit 4 km² gegenüber 16 km² bei den Quellen wesentlich geringer ausfallen und es würden durch die Auflagen für die Wasserschutzzonen wesentlich weniger Einwohner beeinträchtigt werden.

 

In der sich anschließenden Diskussion vertraten sowohl die Verbandsräte Naun als auch Schnellbach die Auffassung, dass vom Landratsamt ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid angefordert wird und der Rechtsweg vor das Verwaltungsgericht beschritten werden sollte.

 

Verbandsvorsitzender Haider vertrat die Auffassung, dass er die vorliegenden Schreiben dem von dem Verband beauftragten Geologen nicht vorenthalten könne und diesem zustellen werde. Außerdem werde er das Gespräch mit dem Landratsamt suchen.

 

Er gab weiterhin bekannt, dass im Maschinenhaus in Breitenbrunn der Trübungsmesser eingebaut und die UV-Anlage versetzt wurde. Die UV-Anlage könne nur bis zum Jahresende ohne eine Zertifizierung betrieben werden.

 

Hierzu erklärte Bgmin. Kappes, dass die Zertifizierung von UV-Anlagen Thema der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung sei und die weitere Vorgehensweise hierzu abgewartet werden sollte. Im Landkreis hätten sich bereits weitere Bürgermeister gegen einen Austausch ihrer funktionierenden aber nicht zertifizierten Anlagen ausgesprochen.

 

Der Verbandsvorsitzende erklärte, dass er in bezug auf die Schützbarkeit der Quellen und Zertifizierung der UV-Anlage gegebenenfalls noch Ende Juli eine Sitzung einberufen werde.