VFW Wolz führte hierzu folgendes aus:
Zu der Ausweisung eines einfachen Bebauungsplanes für die
Anbindung der Ortsumfahrung Faulbach ist, lt. Stellungnahme des Landratsamtes
Miltenberg vom
Zur Vertragsinformation wurde hierzu ein Nachtrag erstellt.
Die Gemeinde Faulbach trägt auch die Kosten hierfür.
Der
Stadtrat von Stadtprozelten beschließt eine Änderung des Flächennutzungsplanes,
gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Stadt Stadtprozelten vom
Mit
der Erstellung eines Planentwurfes wird das Ingenieurbüro Büro Balling Kurt
GmbH, Waltherstr. 9, 97074 Würzburg, beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |