Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

VFW Wolz führte hierzu folgendes aus:

 

Zu der Ausweisung eines einfachen Bebauungsplanes für die Anbindung der Ortsumfahrung Faulbach ist, lt. Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg vom 11.11.09, auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes von Nöten.

 

Zur Vertragsinformation wurde hierzu ein Nachtrag erstellt.

Die Gemeinde Faulbach trägt auch die Kosten hierfür.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt eine Änderung des Flächennutzungsplanes, gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Stadt Stadtprozelten vom 21.07.1988 i.d.F. vom 11.05.2006 zum Anschluss der Ortsverbindungsstraße Faulbach im Bereich der Einmündung Kreisstraße MIL 35 und MIL 37. Die Änderung soll die Fl.Nr. der Gemarkung Stadtprozelten umfassen: Fl.Nr. 493 (teilweise), Fl.Nr. 625/7, Fl.Nr. 656 (teilweise), Fl.Nr. 657, Fl.Nr. 657/3, Fl.Nr. 657/4, Fl.Nr. 657/5 (teilweise), Fl.Nr. 657/6 (teilweise), Fl.Nr. 657/7 (teilweise), Fl.Nr. 657/9 (teilweise), Fl.Nr. 657/21, Fl.Nr. 657/58 (teilweise), Fl.Nr. 657/59,  Fl.Nr. 1066 (teilweise).

 

Mit der Erstellung eines Planentwurfes wird das Ingenieurbüro Büro Balling Kurt GmbH, Waltherstr. 9, 97074 Würzburg, beauftragt. 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0