Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Nach Abarbeitung der Stellungnahme der Träger Öffentlicher Belange ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Stadtrat Adamek fragte nach, wer den Grunderwerb durchführt.

 

Bgmin. Kappes erklärte, dass dies durch die Gemeinde Faulbach erfolgt.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), den vom Architekturbüro Balling Kurt GmbH, Waltherstr. 9, 97074 Würzburg, gefertigten Planung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Einmündung Kreisstraße MIL 35 und MIL 37 (Anbindung Umgehungsstraße Faulbach) vom 28.09.2009 einschließlich der eingearbeiteten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, als Satzung.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0