Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Seit Inkrafttreten der bisherigen Friedhofs- und Bestattungssatzung, sowie der Abgabensatzung am 01.09.1994 sind einige Änderungen eingetreten:

 

-        Errichtungen des Urnenkreisels,

-        Währungsreform zum 01.01.2002,

 

Diese wurden entweder per Stadtratsbeschluss oder in einer Änderungssatzung in die bisherigen Satzungen aufgenommen.

 

Die Errichtung des Urnenfeldes müsste  ebenfalls mit in die Satzungen mit aufgenommen werden. Eine Preiskalkulation hat eine Gebühr in Höhe von 1.000,00 € pro Urnenfeld für eine Nutzungszeit von 20 Jahren (wie auch bei Urnenkreisel) ergeben. Ein Urnenfeld kann bis zu drei Urnen aufnehmen.

 

Da die Grabmale des Urnenfeldes aus Buntsandstein sind, sollte nach Angaben der Fa. Umscheid wegen möglicher Auswaschungen ausschließlich eine aufgesetzte Schrift verwendet werden. Die einzelnen Buchstaben oder Schriftzüge werden dann mit einem kleinen Abstand zur Platte aufgedübelt, so dass Niederschlag abfließen kann.

Der Vorteil von Schriftzügen ist, dass weniger Bohrlöcher gesetzt werden müssen; bei Schriftzügen je nach Länge zwei bis drei, bei Einzelbuchstaben je zwei Bohrlöcher.

Als Schriftgröße wird für die Hauptzeile max. 40 mm und für die übrigen Zeilen max. 30 mm vorgeschlagen.

 

Zur Einheitlichkeit des gesamten Urnenfeldes sollten eine oder mehrere Schriften eines bestimmten Herstellers in der Satzung festgelegt werden.

 

Aufgrund der Übersichtlichkeit erscheint es sinnvoll die bisherige Friedhofs- und Bestattungssatzung, sowie die Abgabensatzung zur Friedhofsatzung vom 25.08.1994 aufzuheben und jeweils eine neue zu erlassen.

 

Stadtrat Piplat verwies auf redaktionelle Änderungen (Worteinfügung bzw. Absatzanpassungen) in den §§ 11 und 13 Abs. 3.

 

Es entwickelte sich ein Diskussion über das Für- und Wider der Schriftartfestschreibung.

Abschließend kam man im Stadtrat dahingehend überein, die Schriftart sowie den Hersteller den Grabnutzern zu überlassen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung, sowie der Abgabensatzung zur Friedhofsatzung (siehe Anlage).

 

Die Gebühr für eine Urnenfeld wird auf 1.000,00 € für eine Nutzungszeit von 20 Jahren festgelegt. In einem Urnenfeld wird die Belegung von max. drei Urnen festgelegt.

 

Bürgermeisterin Kappes wird ermächtigt diese auszufertigen und bekanntzumachen.

 

Gleichzeitig werden die Friedhofs- und Bestattungssatzung und die Abgabensatzung zur Friedhofssatzung vom 25.08.1994 aufgehoben.

 

Es wird weiter beschlossen, dass zur Beschriftung der Grabmale des Urnenfeldes ausschließlich eine aufgesetzte Schrift in Schriftzügen verwendet wird. Material und Farbton soll „Echt Bronze“ sein. Die Größe der Schrift soll für die Hauptszeile max. 40 mm, für die übrigen Zeilen max. 30 mm betragen.

Die Schriftart sowie der Hersteller können frei gewählt werden.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

9

1