Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:
Seit Inkrafttreten der bisherigen Friedhofs- und
Bestattungssatzung, sowie der Abgabensatzung am
- Errichtungen des Urnenkreisels,
-
Währungsreform zum
Diese wurden entweder per Stadtratsbeschluss oder in einer Änderungssatzung in die bisherigen Satzungen aufgenommen.
Die Errichtung des Urnenfeldes müsste ebenfalls mit in die Satzungen mit aufgenommen werden. Eine Preiskalkulation hat eine Gebühr in Höhe von 1.000,00 € pro Urnenfeld für eine Nutzungszeit von 20 Jahren (wie auch bei Urnenkreisel) ergeben. Ein Urnenfeld kann bis zu drei Urnen aufnehmen.
Da die Grabmale des Urnenfeldes aus Buntsandstein sind, sollte nach Angaben der Fa. Umscheid wegen möglicher Auswaschungen ausschließlich eine aufgesetzte Schrift verwendet werden. Die einzelnen Buchstaben oder Schriftzüge werden dann mit einem kleinen Abstand zur Platte aufgedübelt, so dass Niederschlag abfließen kann.
Der Vorteil von Schriftzügen ist, dass weniger Bohrlöcher gesetzt werden müssen; bei Schriftzügen je nach Länge zwei bis drei, bei Einzelbuchstaben je zwei Bohrlöcher.
Als Schriftgröße wird für die Hauptzeile max. 40 mm und für die übrigen Zeilen max. 30 mm vorgeschlagen.
Zur Einheitlichkeit des gesamten Urnenfeldes sollten eine oder mehrere Schriften eines bestimmten Herstellers in der Satzung festgelegt werden.
Aufgrund der Übersichtlichkeit erscheint es sinnvoll die
bisherige Friedhofs- und Bestattungssatzung, sowie die Abgabensatzung zur
Friedhofsatzung vom
Stadtrat Piplat verwies auf redaktionelle Änderungen (Worteinfügung bzw. Absatzanpassungen) in den §§ 11 und 13 Abs. 3.
Es entwickelte sich ein Diskussion über das Für- und Wider der Schriftartfestschreibung.
Abschließend kam man im Stadtrat dahingehend überein, die Schriftart sowie den Hersteller den Grabnutzern zu überlassen.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung, sowie der Abgabensatzung zur Friedhofsatzung (siehe Anlage).
Die Gebühr für eine Urnenfeld wird auf 1.000,00 € für eine Nutzungszeit von 20 Jahren festgelegt. In einem Urnenfeld wird die Belegung von max. drei Urnen festgelegt.
Bürgermeisterin Kappes wird ermächtigt diese auszufertigen und bekanntzumachen.
Gleichzeitig werden die Friedhofs- und Bestattungssatzung
und die Abgabensatzung zur Friedhofssatzung vom
Es wird weiter beschlossen, dass zur Beschriftung der Grabmale des Urnenfeldes ausschließlich eine aufgesetzte Schrift in Schriftzügen verwendet wird. Material und Farbton soll „Echt Bronze“ sein. Die Größe der Schrift soll für die Hauptszeile max. 40 mm, für die übrigen Zeilen max. 30 mm betragen.
Die Schriftart sowie der Hersteller können frei gewählt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
9 |
1 |