Bgmin. Kappes erläuterte, dass der Sachverhalt in der
Sitzung am
Stadtrat Tauchmann sprach sich gegen das Hallengebiet aus zumal man dafür kein Geld hätte. Er sprach sich vielmehr dafür aus, Hallen vor Ort in der Altstadt zu aktivieren.
Stadträtin Birkholz bat die Anbindung an die Kreisstraße zu berücksichtigen.
Stadtrat Adamek erklärte, dass dies doch sicherlich in der Bebauungsplanausarbeitung Berücksichtigung finden wird.
Stadträte Roth und Ruks merkten an, dass diese Regelungen sowie evtl. Pachtverträge oder Gestaltungsmöglichkeiten allein in Stadthand liegen.
Bgmin. Kappes erklärte, dass man die Hallenkultur im Altort weiterhin berücksichtige aber man auch sehen könne, dass auch für ein Hallengebiet außerhalb ein Bedarf bestehe.
VFW Wolz merkte an, dass das Hallengebiet kein Ersatz für ortsnahe Unterstellmöglichkeiten sei sondern vielmehr ein zusätzliches Angebot bzw. auch die Möglichkeit jetzige Altortbelegungen, die keinen Altortbezug haben, auszugliedern. Die Fa. Schmitt sei hierzu ein gutes Beispiel.
Stadträtin Betz führte aus, das man in Altenbuch mehr Platz an sich habe und dort auch Bedarf an Hallengebieten außerhalb des Ortes bestünde. Zudem stehe eine Beplanung der ehemaligen Erdaushubdeponiefläche an und mit einem Hallengebiet sei diese Fläche sinnvoll genutzt.
Stadtrat Adamek war der Meinung, dass es zu dem Altort-Hallen-Bedarf ein Parallel-Bedarf gebe.
Stadträtin Markert merkte zudem an, dass sich Leute im Altort oft zu vier Parteien eine Halle teilen und sicher auch froh wären, eine Halle für sich alleine zu haben.
Der Stadtrat von Stadtprozelten
beschließt eine Änderung des Flächennutzungsplanes, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, der
Stadt Stadtprozelten vom
Das Sondergebiet soll die Fl.Nr. 1043 (teilweise), 1056 (teilweise) und 1059 (teilweise), der Gemarkung Stadtprozelten umfassen.
Mit der
Erstellung eines Planentwurfes wird das Ingenieurbüro Büro Baur Consult, Raiffeisenstr.
3, 97437 Haßfurt, gem. dem Angebot vom
Gleichzeitig beschließt der Stadtrat von Stadtprozelten die Neuaufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Hallengebietes „Am Rossel“ im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich wird wie folgt festgelegt:
Der Bebauungsplan soll nachfolgende Flurnummern der Gemarkung Stadtprozelten umfassen: Fl.Nr. 1043 (teilweise), Fl.Nr.1056 (teilweise), Fl.Nr. 1059 (teilweise). Alle Flurnummern befinden sich im städtischen Besitz.
Mit der
Erstellung eines Planentwurfes wird das Ingenieurbüro Büro Baur Consult, Raiffeisenstr.
3, 97437 Haßfurt, gem. dem Angebot vom
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt, die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf ist durch Bekanntmachung hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
9 |
1 |