Beschluss: Kenntnis genommen

Bgmin. Kappes führte hierzu aus, dass die Feldgeschworenenvereidigung bereits am 24.04.05 beim Feldgeschworenenjahrtag in Kirchzell durchgeführt wurde. Da Herr Grimm hierzu leider verhindert war, wird die Vereidigung nun nachgeholt.

 

Bgmin. Kappes bat Herrn Grimm vorzutreten um ihn durch Handschlag zur gewissen und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit des Siebenergeheimnisses zu verpflichten.

 

Herr Grimm leistete den gem. § 5 FO vorgeschriebenen Eid: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mit Gott helfe.“