Beschluss: beschlossen

In ihrer Sitzung am 17.11.2008 hat die Verbandsversammlung beschlossen, bei der Regierung von Unterfranken einen Zuwendungsantrag für eine Generalsanierung der Verbandsschule zu stellen.

Der formelle Antrag wurde nicht gestellt, da die Regierung mit Schreiben vom 25.11.2008 bzw. 27.11.2008 die förderrechtliche Unbedenklichkeit für den Einbau von neuen Fenstern erklärte. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist befristet bis zum 31.12.2009. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine formelle Antragstellung erforderlich.

 

Eine im Jahre 2009 dann erfolgte Antragstellung zur Aufnahme in das Konjunkturpaket II blieb erfolglos.

 

Der Verband steht nunmehr vor der Frage,

a)    ob er einen Zuwendungsantrag stellt oder

b)    dies in Anbetracht der nachstehenden Ausführungen sein lässt.

 

Bereits im Gespräch bei der Regierung von Unterfranken am 16.10.2008 bei dem der Verband u.a. mit den Bürgermeistern Weiner, Aulbach, und Wolz vertreten war, wurde seitens der Regierungsvertreter eindringlich darauf hingewiesen, dass eine staatliche Förderung nur für Gebäudeteile einer künftigen Grundschule erfolgen könne, da der Bestand der Hauptschule nicht gesichert sei.

 

Wenn man diese z.Zt. nicht widerrufbare Aussage zum Anlass von Berechnungen heranzieht, würde dies folgendes bedeuten.

Der Verband würde bei einer Generalsanierung der gesamten Schule nur ca. 1/3 der Gesamtkosten = Anteil der Grundschule als förderfähig anerkannt bekommen.

Bei einem angenommenen Fördersatz von 50% würde dies eine staatliche Förderquote von ca. 16 % der Gesamtkosten bedeuten.

 

Der Verband kann schlechthin zum jetzigen Zeitpunkt nur Gebäudeteile einer künftigen Grundschule sanieren. Diese wären zum jetzigen Zeitpunkt festzulegen um hierfür einen Förderantrag stellen zu können.

Sollte die Überlegung hierzu jedoch bestehen ergäbe sich folgendes Bild:

Angenommener Neubauwert des Grundschulbereiches  1.600.000 €

(entspr. 480 m² Hauptnutzfläche x Faktor)

Schwellenwert für Förderung = 25% =                                 400.000 €

 

Beispiel Fenstervergabe incl. aller Gewerke    =                                     560.000 €

Davon Grundschule ca. 1/3                             =                                      187.000 €

Angen. Förderung 50%                                   =                                         90.000 €

 

 

Auf den zu erreichenden Schwellenwert könnten die 187.000 € angerechnet werden. D. H. aber auch, dass eine Generalsanierung des Grundschulbereiches mit noch weiteren Gewerken( die sich der Verband aber nicht herauspicken kann) mit mindestens 220.000 € durchgeführt werden müsste

 

 

 

.

 

Die Problematik ist also die,

a)    dass es der Verband nicht bei der Fenstersanierung belassen könnte, wenn er staatl. Zuweisungen erhalten will

b)    dass dann aber „nur“ ca. 16 % seiner Aufwendungen für die Gesamtschule bezuschusst werden

c)    durchaus abgewogen werden müsste, inwieweit weitere Investitionen in das Gebäude zum jetzigen Zeitpunkt vorgenommen werden bzw. nicht erst abgewartet werden sollte, ob nicht der Gesamtbestand der Schule in einen späteren Förderantrag eingebracht werden kann.

 

 

Auf jeden Fall sollte beschlussmäßig darüber befunden werden, ob in diesem Jahr noch ein Förderantrag mit all seinen Unabwägbarkeiten eingereicht wird oder nicht.

 

 

 


Die Verbandsversammlung beschließt, einen Förderantrag auf die Bezuschussung einer Generalsanierung für den Grundschulbereich  der Verbandsschule bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

7

7

7

0

 

 

Der Verbandsvorsitzende informierte die Verbandsversammlung noch darüber, dass Herr Rektor Scherf in Verhandlungen mit dem Schulverband Kreuzwertheim treten wird. Rektor Scherf merkte hierzu an, dass es hauptsächlich um die M-Klassen gehe. Im grenznahen Gebiet zu Baden-Württemberg habe das Model der bayerischen M-Züge keine Chancen. Festzuhalten sei, dass an der Verbandsschule Faulbach alle Hauptschulklassen, außer den M-Zügen, vor Ort verbleiben. In den Verhandlungen mit Kreuzwertheim gehe es darum, einen Verbund zu finden. Faulbach habe zurzeit 152 Hauptschüler und Kreuzwertheim 99. Den Hauptschülern könnte eine Fahrt nach Bürgstadt erspart werden. Sie müssten nur einmal in der Woche zu einem praxisorientierten Unterricht befördert werden.

 

Gemeinderat Roth regte an, auch hinsichtlich der Schwimmbadnutzung, ein Angebot an den Schulverband Kreuzwertheim zu richten.