Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sand- und Sauäcker II“ (WA-Gebiet).
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:
Die straßenseitige Traufhöhe wird überschritten; erlaubt sind 3,5 m – geplant sind 3,60 m.
Die talseitige Traufhöhe wird überschritten; erlaubt sind 7,60 m – geplant sind ca. 9 m.
Außerdem wird das geplante Dachgeschoss als Vollgeschoss ausgebaut.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Kai Spachmann, Birkenstr. 6, 97901 Altenbuch zum Neubau des Dachgeschosses und Einbau einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/37, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sand- und Sauäcker II“ bezüglich der beiden Traufhöhen und der Überschreitung der zulässigen Vollgeschossanzahl, wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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