Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0

Verbandsvorsitzender Veh führte aus, dass die Umlage pro Schüler durch die massiv sinkenden Schülerzahlen und die trotzdem verbleibenden Kosten ansteige. Enthalten sei auch ein Schuldendienst in Höhe von 268 € pro Schüler.

Für das Schuljahr 2010/2011 werde man entgegen der ursprünglichen Prognosen höchstwahrscheinlich nur noch eine erste Klasse mit 27 Kindern bilden können. Auf Dauer werde sich eine vierklassige Grundschule bilden, die in diesem Bestand gesichert sei. Es hätte sich sonst ohnehin keine staatliche Bezuschussung an der energetischen Sanierungsmaßnahme ergeben. Bereits im kommenden Schuljahr sei davon auszugehen, dass die Gesamtkinderzahl unter 100 sinke.

 

Kämmerer Freund trug dann einige Zahlen des Haushaltes vor und ging dabei auch auf die verlängerte Mittagsbetreuung und deren finanzielle Auswirkungen ein.

Auf seinen Vorschlag hin, soll die in den Vorbemerkungen noch ausgewiesene Investitionsumlage von 10.000 € für die Mitgliedsgemeinden gestrichen werden. Der Deckungsausgleich im Vermögenshaushalt findet über die noch zu erwartenden staatlichen Zuwendungen für die Investitionsmaßnahmen statt.

 

 

 

 


Die Verbandsversammlung beschließt die nachstehende Haushaltssatzung.

 

Haushaltssatzung

 

des Schulverbandes Dorfprozelten-Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2010

 

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          239.600 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit            337.000 €

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Schulverbandsumlage

 

  1. Der durch sonstige Einnahmen n icht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt, wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 192.100 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage)

 

  1. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.Oktober 2009 auf 108 Verbandsschüler festgesetzt.

 

  1. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.778,70 € festgesetzt.

 

  1. Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                                                                                                                                                                                                                                        200.000 €

Festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

4

3

3

0