Beschluss: Kenntnis genommen

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung bekannt:

 

Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung 2009 wurde seitens des Landratsamtes Miltenberg der Stadt nachdrücklich geraten, eine Anhebung der Realsteuerhebesätze um mindestens 20% = (ca. 60 Punkte) zu beschließen.

Die Beschlussfassung hierüber war als Auflage der Genehmigung des Haushaltes 2009 enthalten.

 

Die Stadt befindet sich mit ihren Hebesätzen für die Grundsteuern A und B unter dem Landesdurchschnitt. Die Hebesätze der Stadt sind seit 1988 unverändert. Im Jahre 1988 wurde zuletzt die Grundsteuer B von 280 auf 300 v. H. erhöht.

 

Die Auswirkungen einer –wie vom Landratsamt vorgeschlagenen Erhöhung- wirkt sich

 

  • bei der Grundsteuer A mit ca.      500 € + und
  • bei der Grundsteuer B mit ca. 23.400 € + aus.

 

Bei der Gewerbesteuer ist ohnehin mit rückläufigen Zahlen zu rechnen, so dass eine genaue Aussage zu den Auswirkungen nicht getroffen werden kann (Bei 100.000 € Istaufkommen würde eine 20 %-ige Erhöhung ein plus von ca. netto 16.900 € mit sich bringen).

 

Die vom Staat beschlossenen Entlastungen der Bürger und Gewerbetreibenden wirken zusammen mit dem ohnehin auf die kommunalen Finanzen durchschlagenden Konjunktureinbruch sich sehr negativ auf das Jahr 2010 aus.

Die Stadt hat allein im Bereich der Einkommenssteuerbeteiligung für das Jahr 2010 mit einem Rückgang von 513.000 auf 425.000 € zu rechnen.

 

Der vom Landratsamt Miltenberg vorgeschlagenen Erhöhung kann seitens der Verwaltung nur zugestimmt werden.

 

Zu einer Erhöhung der Gewerbesteuer wird auf die Unterlagen des Bayerischen Gemeindetages verwiesen, aus denen ersichtlich ist, dass sich eine Erhöhung des Hebesatzes bis auf 380 v.H. auf Personenunternehmen nicht negativ auswirkt und für Kapitalgesellschaften keine größeren finanziellen Auswirkungen mit sich bringt.

 

Im Stadtrat war man sich darüber einig, diesen Tagesordnungspunkt zusammen mit dem Kämmerer und der Haushaltsberatung in der nächsten Sitzung zu behandeln. Die Hebesätze-Erhöhungen müssten bis 30.06. beschlossen werden.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss