Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2010 wurden durch den Kämmerer erläutert. Dem Haushalt wurde zugestimmt und folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
das Haushaltsjahr 2010
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40,41 KommZG, sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für dass Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 538.200 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 256.800 €
ab.
§ 2
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 46.300 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 405.900 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
- Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni 2009 auf 2.832 Einwohner festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 143,32 € festgesetzt.
Investitionsumlage
- Die Investitionsumlage wird auf 13.800 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
- Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni 2009 auf 2.832 Einwohner festgesetzt.
- Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 4,87 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
6 |
5 |
5 |
0 |