Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Die Eckdaten des Haushaltsplanentwurfes  für das Jahr 2010 wurden durch den Kämmerer erläutert. Dem Haushalt wurde zugestimmt und folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

Haushaltssatzung

 

der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

 

das Haushaltsjahr 2010

 

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40,41 KommZG, sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die  Verwaltungsgemeinschaft  folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für dass Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit           538.200 

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit            256.800 €

ab.

 

§ 2

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 46.300  Euro festgesetzt.

   

                                                          § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

 

Verwaltungsumlage

 

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 405.900 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
  2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni 2009 auf 2.832 Einwohner festgesetzt.
  3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 143,32 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

 

  1. Die Investitionsumlage wird auf 13.800 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
  2. Für die Berechnung der Investitionsumlage  wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni 2009 auf 2.832 Einwohner festgesetzt.
  3. Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 4,87 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

Nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

6

5

5

0