Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die Eckdaten des Haushaltes 2010 wurden durch Kämmerer Freund vorgetragen und erläutert. Erfreulicherweise ist festzuhalten, dass durch die Baumaßnahmen auf absehbare Zeit noch keine Erhöhung des Wasserabgabepreises an die Mitgliedsgemeinden veranlasst ist.

Auf Nachfrage von Bürgermeisterin Kappes zu den Betriebskosten, erläuterte der Verbandsvorsitzende, dass zusätzliche Pumpkosten für die beiden Brunnen anfallen. Er gehe jedoch davon aus, dass diese Mehrkosten durch die Einspeisevergütung der Photovoltaikanlage abgedeckt werden. Gemeinderat Naun drängte darauf auf die rechtzeitige Installation der Photovoltaikanlage Augenmerk zu legen.


Dem vorgelegten Haushalt wurde seitens der Verbandsversammlung zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

10

9

9

0

 

 

Haushaltssatzung

 

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2010

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          675.100 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                        1.489.800 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                   1.300.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

1. Betriebskostenumlage

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt 1,15 Euro + 7 % MWSt.

2. Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf              200.000 €

festgestzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

10

9

9

0

 

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Frieß, hinsichtlich des möglichen Anschlusses der Gemeinde Collenberg, erklärte der Verbandsvorsitzende, dass die Studie von BaurConsult noch in Arbeit sei und nach Vorliegen auch im Gremium vorgestellt wird.

Wie der Presse entnommen werden konnte, will die Gemeinde Altenbuch nach wie vor selbstständig hinsichtlich ihrer Wasserversorgung bleiben.

 

Zur Anfrage von Bürgermeisterin Kappes, ob im Falle einer Zwangsmitgliedschaft von Altenbuch bauliche Maßnahmen möglich seien, wies der Verbandsvorsitzende darauf hin, dass dann entsprechende Rohrleitungen nach Altenbuch verlegt werden müssten und ein Pumpwerk vorzusehen sei. Die Anbindung an die Verbandsanlagen selbst könne problemlos bewerkstelligt werden.

 

Kritisch wurde aus den Reihen der Verbandsversammlung angemerkt, dass erst zum jetzigen Zeitpunkt über das Landratsamt Karlstadt die Untersuchung der Hausmülldeponie Hasselberg gefordert wurde. Wie bereits erwähnt bleiben die Untersuchungsergebnisse und die daraus eventuell resultierenden Maßnahmen abzuwarten.

 

Verbandsrat Zöller wies darauf hin, dass Augenmerk auf die Beseitigung der Sockel der alten Pumpen im Maschinenhaus gelegt werden sollte.