Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der in der letzten Verbandssitzung zurückgestellte Haushalt 2010 wurde überarbeitet, die Investitionen wurden in das Jahr 2011/2012 verschoben.


Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushalt 2010 in der vorgelegten, überarbeiteten Fassung zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

14

12

12

0

 

 

Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung

des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr  2010

 

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                      940.400 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                        418.100 Euro

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen

wird auf                                                                                                                       290.000 Euro

festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

Von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                      653.200 Euro

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

Investitionsumlage

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf                         12.100 Euro

Festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                               200.000 Euro

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

14

12

12

0