Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Im Verlauf der Haushaltsberatung wurde seitens Verbandsrats Neff angeregt, über die Preisgestaltung einen Anreiz für den Endverbraucher zum Wassereinsparen zu schaffen.

 

Auf Anfrage von Verbandsrat Schnellbach erklärte der Verbandsvorsitzende, dass es seines Wissens kein geologisches Gutachten für den Lohbrunnen in Stadtprozelten gebe, jedoch sei diese Quelle nicht schützbar.

Bei einer Ortsbegehung mit Herrn Dr. Rimpel habe dieser die Vermutung geäußert, dass der Zufluss des Lohbrunnens ebenfalls im Sellgrund zu suchen ist und ein Einzugsbereich von ca. 5 km² umfasse.


Die Verbandsversammlung stimmt der nachfolgenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 zu:

 

Haushaltssatzung

 

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe (Landkreis Miltenberg)

 

für das Haushaltsjahr 2005

 

Aufgrund der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen uns Ausgaben mit          288.700,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit               67.000,00 €

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)  Betriebskostenumlage

 

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben.

Der Gebührensatz beträgt z.Zt. 0,55 € + 7% MWST.

 

(2)  Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                                         25.000,00 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

10

9

9

0