Beschluss: beschlossen

Kämmerer Freund erläuterte nochmals die Eckdaten des Haushaltes und die im Vermögenshaushalt eingestellten Einnahmen und Ausgaben.

In den Vorbesprechungen beim Landratsamt sei darauf hingewiesen worden, dass unabhängig von der Wasserversorgung aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde eine Anhebung der Realsteuerhebesätze dringendst gefordert werde. Hierzu rate er auch im Hinblick auf zu stellende Bedarfszuweisungsanträge. Die Auswirkungen der Steuererhöhungen sind im Vorspann des Haushaltsplanes beschrieben. Die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes betreffe vor allen Dingen Kapitalgesellschaften, da die Personengesellschaften eine erhöhte Gewerbesteuer bei ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen können.

Durch die in Bezug auf die Wasserversorgung gefassten heutigen Beschlüsse sei eine Überarbeitung des Haushaltsplanes im Bereich der Wasserversorgung notwendig. Die Realsteuersätze müssten gesondert beschlussmäßig behandelt werden, da sowohl das Grundsteuergesetz als auch das Gewerbesteuergesetz Anpassungen bis zum 30.06. des laufenden Jahres vorsehen.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt

 

die Grundsteuer -A- von bisher 340 v.H. auf 360 v.H.,

die Grundsteuer -B- von bisher 330 v.H. auf 360 v.H. und

die Gewerbesteuer von bisher  315 v.H. auf 360 v.H.

 

rückwirkend zum 01.01.2010 zu erhöhen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

8

3

 

Gegenstimmen:

Gemeinderäte Hruby, Karl und Ulrich.

 

Dem vorgelegten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird unter Berücksichtigung der Änderungen im Bereich der Wasserversorgung zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

8

3

 

Gegenstimmen:

Gemeinderäte Hruby, Karl und Ulrich.

 

Haushaltssatzung:

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

8

3

 

Gegenstimmen:

Gemeinderäte Hruby, Karl und Ulrich.

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Gemeinde Altenbuch (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2010

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende   H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im    V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 1.490.200,00 €

 

und

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                    461.100,00 €

 

ab.

§ 2

 

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 226.800 festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                   360 v. H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                360 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                       360 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   250.000,00    festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.