Sitzung: 17.06.2010 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Kämmerer Freund erläuterte nochmals die Eckdaten des Haushaltes und die im Vermögenshaushalt eingestellten Einnahmen und Ausgaben.
In den Vorbesprechungen beim Landratsamt sei darauf hingewiesen worden, dass unabhängig von der Wasserversorgung aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde eine Anhebung der Realsteuerhebesätze dringendst gefordert werde. Hierzu rate er auch im Hinblick auf zu stellende Bedarfszuweisungsanträge. Die Auswirkungen der Steuererhöhungen sind im Vorspann des Haushaltsplanes beschrieben. Die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes betreffe vor allen Dingen Kapitalgesellschaften, da die Personengesellschaften eine erhöhte Gewerbesteuer bei ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen können.
Durch die in Bezug auf die Wasserversorgung gefassten heutigen Beschlüsse sei eine Überarbeitung des Haushaltsplanes im Bereich der Wasserversorgung notwendig. Die Realsteuersätze müssten gesondert beschlussmäßig behandelt werden, da sowohl das Grundsteuergesetz als auch das Gewerbesteuergesetz Anpassungen bis zum 30.06. des laufenden Jahres vorsehen.
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt
die Grundsteuer -A- von bisher 340 v.H. auf 360 v.H.,
die Grundsteuer -B- von bisher 330 v.H. auf 360 v.H. und
die Gewerbesteuer von bisher 315 v.H. auf 360 v.H.
rückwirkend zum 01.01.2010 zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
8 |
3 |
Gegenstimmen:
Gemeinderäte Hruby, Karl und Ulrich.
Dem vorgelegten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird unter Berücksichtigung der Änderungen im Bereich der Wasserversorgung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
8 |
3 |
Gegenstimmen:
Gemeinderäte Hruby, Karl und Ulrich.
Haushaltssatzung:
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
8 |
3 |
Gegenstimmen:
Gemeinderäte Hruby, Karl und Ulrich.
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Gemeinde
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende H a u s h a l t s s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.490.200,00 €
und
im V e r m ö g e n s h a u s h a l t
in den Einnahmen und Ausgaben mit 461.100,00 €
ab.
§ 2
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 226.800 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 360 v. H.
2. Gewerbesteuer 360 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.