Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der nachfolgenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 zu:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Altenbuch (Landkreis Miltenberg)
für das Haushaltsjahr 2005
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.333.800,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 962.200,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 552.200,00 €
Festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
(1)
Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) 340 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
(2)
Gewerbesteuer 315
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |