Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der nachfolgenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 zu:

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Altenbuch (Landkreis Miltenberg)

 

für das Haushaltsjahr 2005

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.333.800,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit               962.200,00 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                              552.200,00 €

Festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

(1)  Grundsteuer

 

a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                           340 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                            330 v.H.

 

(2)  Gewerbesteuer                                                                                           315 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                                    250.000,00 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0