Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

siehe Vorbemerkungen

 

Es entspannt sich dann noch eine Diskussion über die Höhe des Anschlussbeitrages, die bereits im Jahre 2008 festgesetzt wurde und nach Ansicht verschiedener Verbandsräte fortgeschrieben werden müsste. Letztlich einigte man sich jedoch darauf den Anschlussbeitrag zu belassen. Da ansonsten neue Verhandlungen in Bezug auf die beiden vorliegenden Beschlussfassungen a) des Verbandes und b) der Gemeinde Altenbuch notwendig wurden.


Die Verbandsversammlung stimmt der Aufnahme  der Gemeinde Altenbuch als Verbandsmitglied auf der Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 10.10.2008 und des Beschlusses des Gemeinderates von Altenbuch vom 17.06.2010 zu.

Der einmalige Anschlussbeitrag der Gemeinde Altenbuch beträgt 172.000 €. Er ist in zwei Raten zum 01.07.2011 und 01.07.2012 zur Zahlung fällig.

 

 

 

Weiterer Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe beschließt folgende Änderung der Verbandssatzung vom 22.06.1983:

 

 

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 22.06.1983

 

                                              § 1

 

Die Aufzählung der Verbandsmitglieder in § 2 Abs. 1 der Verbandssatzung wird um die Gemeinde Altenbuch erweitert und wie folgt neu gefasst:

 

(1)  Verbandsmitglieder sind die Gemeinden Altenbuch, Dorfprozelten, Faulbach und die Stadt Stadtprozelten.

 

 

 

                                § 2

 

In § 6 (Zusammensetzung der Verbandsversammlung) ist die Aufzählung der Vertreter in der Verbandsversammlung in Abs. 2 wie folgt zu erweitern:

 

         „Altenbuch entsendet                      3 Vertreter“

 

                                           § 3

 

 

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.September 2010 in Kraft,

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

10

8

8

0