Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“.
Das Bauvorhaben stimmt mit den Vorschriften des Bebauungsplanes nicht überein:
- Die nördliche Baugrenze wird durch den Stellplatz überschritten.
Hierzu müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Winkler Jochen und Katharina, Birkenstr. 14, 97901 Altenbuch zum Wohnhausan- und –umbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/29, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |