Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“.

 

Das Bauvorhaben stimmt mit den Vorschriften des Bebauungsplanes nicht überein:

 

  • Die nördliche Baugrenze wird durch den Stellplatz überschritten.

 

Hierzu müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Winkler Jochen und Katharina, Birkenstr. 14, 97901 Altenbuch zum Wohnhausan- und –umbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/29, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0