Beschluss: Kenntnis genommen

Mit Schreiben vom 14.07.2010 beantragten die Gemeinderatsmitglieder Follner, Fuchs, Hruby, Hisch und Ulrich über zukünftige Investitionskosten des Wasserzweckverbandes informiert zu werden. Ebenfalls wurden ein Zustandsbericht über die Anlagen des Verbandes, sowie ein Beitrittsvertrag zum Selben gefordert.

 

Auf Anfrage von Gemeinderatsmitglied Hruby erläuterte  Kämmerer Freund die Zusammensetzung des Haushaltes des Verbandes und bot dem Gremium an Einsicht in den Selbigen zu nehmen. Er stelle es jedem Gemeinderatsmitglied frei sich jederzeit bei ihm in der Verwaltung zu informieren.

Des Weiteren werde er jedem Fraktionssprecher ein Exemplar des Haushaltes zukommen lassen

 

In Bezug auf die zukünftigen Investitionen teilte Herr Freund mit, dass auf absehbare Zeit keine Investitionen vorgesehen seien, sondern gelangen,  wie bei den Kommunen auch, nur bei aktuellem Bedarf zur Ausführung.

 

Auf Anmerkung von Gemeinderatsmitglied Hruby, dass die Verbandsgebäude ziemlich alt seien, erläuterte Herr Freund, dass die Anlagen sehr gut gepflegt und unterhalten werden und im Moment in Bezug auf Sanierungen kein Handlungsbedarf bestehe.

 

Damit sich der Gemeinderat selbst ein Bild davon machen könne, schlug er eine Besichtigung der Verbandsanlagen vor. Dies soll  in Abstimmung mit den Verbandsmitarbeitern an einem Wochenende in nächster Zeit erfolgen.

 

Dieser Vorschlag wurde im Gremium angenommen.

 

Bezugnehmend auf Beitrittsverträge teilte Freund mit, dass diese, auch nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht, entbehrlich seien und in den Verbänden auch nicht vorgesehen seien, da die jeweilige Verbandssatzung alle nötigen Grundlagen hergebe.

 

Abschließend erläuterte Geschäftsstellenleiter Freund auf Anfragen verschiedener Gemeinderatsmitglieder wie die Kosten zwischen den Verbänden (WZV und AZV)  und den Gemeinden aufgeteilt werden.

 

Er bot nochmals an, dass sich jedes Gemeinderatsmitglied gerne bei ihm melden und

sich in der Verwaltungsgemeinschaft über Details informieren könne.