Beschluss: Kenntnis genommen

a)    Mit Bescheiden von 30.08.2010 setzte das Landratsamt Miltenberg eine Niederschlagswasserabgabe für die Jahre 2008 und 2009 von jeweils 41.000,-€  fest. Grundlage hierfür sind zwei Überschreitungen beim Parameter Phosphor. Bei einer Messung wurde der Wert von 1,0 um über 100% überschritten, so dass die 4 von 5 Regelungen hier nicht mehr greift.

Man werde versuchen durch Verbesserungen beim anstehenden Umbau der Kläranlage zu erzielen, um eine Rückzahlung der Abwasserabgabe zu erwirken. Bereits vor Jahren wurde eine Niederschlagswasserabgabe in gleicher Höhe festgesetzt. Die damalige Einschaltung des bayerischen Gemeindetages brachte keinen Erfolg, da es sich bei der Wasserabgabenordnung um ein Bundesgesetz handelt.

 

b)    Zwar sei bei der Niederschlagswasserabgabenfestsetzung die Fremdwasserproblematik nicht ausschlaggebend gewesen, gleichwohl habe der Verband die Gemeinde Altenbuch diesbezüglich angeschrieben und um Abhilfe gebeten. Positiv anzumerken sein, dass die Gemeinde Collenberg nach entsprechenden Zeitungsberichten in dieser Richtung aktiv werde.

 

c)    In Sachen Ortsumfahrung Stadtprozelten wurde der Verband auch angehört. Es ist festzuhalten, dass die Interessen des Verbandes, sowie des Wasserzweckverbandes berücksichtigt werden.

 

d)    Der Wasserrechtsbescheid für die Verlängerung der Einleitung in Kirschfurt ist eingegangen und liegt in der Gemeinde Collenberg zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

e)    Die Firma SHE Collenberg -Herr Weber-, legt einen Plan für das neu zu errichtende Pelletwerk vor, aus dem ersichtlich ist, dass ein Teil der Kanaltrasse überbaut werden soll. Es ist noch abzuklären, ob es sich dabei um ein Verbands- oder einen Ortskanal handelt. Einer Überbauung steht generell nichts im Wege. Wobei der Verband schadfrei gehalten werden müsse.

 

f)     In einem Gespräch mit Herrn Weber am 08.07.2010, wegen Nutzung von Nahwärme durch den Verband, wurde festgestellt, dass dies nicht für den Verband in Frage komme.
In Bezug auf eine angedachte thermische Trocknung des Klärschlammes, wurde die Unwirtschaftlichkeit des Bezuges von Nahwärme, wegen der Mengenabnahme festgestellt.