Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Wie bereits bekannt wurden die Voruntersuchungen Hochwasser und Straßenverlegung bereits abgeschlossen. Um die nächsten Schritte zu gehen bzw. um überhaupt eine Möglichkeit der Förderung zu erreichen, ist die Vorlage einer Planung (Vorentwurf) bzw. die Erreichung von Baurecht notwendig.

 

Die Stadt müsste hierzu in Vorleistung treten (rd. 300.000,00 €). Diese Kosten könnten dann später evtl. wieder in der Förderung bzw. Übergabe der Straße etc. ausgeglichen werden. Das Planungsrisiko liegt zwar bei der Stadt, dafür hätten wir aber auch als Auftraggeber volles Mitspracherecht.

Mit der Schaffung von Baurecht wäre man immer Einsatzbereit für zukünftige Fördermöglichkeiten/-programme.

Eine direkte Förderung der Planungskosten ist nicht möglich.

 

Der Planungszeitraum würde ca. 1 ½ Jahre für den Vorentwurf dauern und dann noch einmal 1 Jahr für das Planfeststellungsverfahren.

 

Das Staatliche Bauamt würde die Stadt bei der Ausschreibung zur Findung eines qualifizierten Planungsbüros behilflich sein. 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt zur Erstellung eines Vorentwurfes und Schaffung von Baurecht (Planfeststellungsverfahren) zur Verlegung der Staatsstraße 2315 inklusive Hochwasserschutz und Belange der Städtebauplanung ein qualifiziertes Planungsbüro für die Leistungsphasen 3-4 zu beauftragen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

12

12

0