Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Dreispitz“ (Ge-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Es sind folgende Dachformen zulässig: Sattel-, Flach- Sheddach(0-30°); geplant ist ein Pultdach mit 4° Dachneigung.
  • Die Grundflächenzahl (GRZ) wird überschritten: erlaubt sind 0,8; geplant sind 0,91.
  • Auf der Grünfläche zur Straßenseite „Am Dreispitz“ sind 10 Stellplätze geplant. Diese sollen nicht mit Rasengittersteinen wegen der Trittfertigkeit ausgeführt werden. (Dies ist auch so mit Rasengittersteinen lt. Bebauungsplan erlaubt).

 

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die GRZ-Überschreitung könnte rechnerisch entschärft werden, wenn eine Verschmelzung der beiden Flurnummern 626 und 625 erfolgt.

 

Die 10 Stellplätze in der Grünfläche sind notwendig, da insgesamt 80 Stellplätze für beide Gebäude vorgehalten werden müssen. Lt. Architekt sollen auf den besagten 10 Stellplätzen keine Kundenparkplätze sonder nur Mitarbeiterparkplätze ausgewiesen werden.

 

Ein Satteldach wäre bei dieser Gebäudetiefe problematisch bzw. zu hoch in der Traufe, würde hohe Kosten produzieren und auch der Fa. Behl komplett die Sicht nehmen.

Zudem setzt Penny auf den Wiedererkennungswert.

 

Die Abweichung nach der BayBO bezüglich der Brandwände erteilt die Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der Gruber Wohn- & Gewerbebau GmbH & Co. KG, Haidmühlweg 5, 92665 Altenstadt/WN zum Neubau eines Verbrauchermarktes im Gewerbegebiet „Dreispitz“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 626, Gemarkung Stadtprozelten, zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dreispitz“ bezüglich der GRZ, der Dachform sowie Überbauung der Grünfläche (Pflanzfläche mit 10 Stellplätzen), wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

9

9

0