Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat nahm Einsicht in die Bauantragsunterlagen.

 

Stadtrat Piplat regte an, evtl. die Grünflächen an den Investor zu verkaufen oder zur Mitpflege zu animieren.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der Gruber Wohn- & Gewerbebau GmbH & Co. KG, Haidmühlweg 5, 92665 Altenstadt/WN zur Nutzungsänderung, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen eines Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 625, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Überbauung der öffentlichen Grünfläche (Anlegung einer Ausfahrt für das BRK im Einbahnstraßenbetrieb) wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dreispitz“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

Die Stadt Stadtprozelten erteilt zudem ihre Zustimmung zur Anlegung einer Ausfahrt auf die St 2315 für das BRK als absolute Ausnahmegenehmigung. In der zu schließenden Sondervereinbarung mit dem Straßenbauamt Aschaffenburg ist darauf zu achten, dass die Ausfahrt (Einbahnstraße) ausschließlich durch das BRK genutzt werden darf.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0