Sitzung: 30.11.2010 Schulverbandsversammlung SVD
VfW Freund erläuterte den Haushaltsplan mit –satzung in groben Zügen.
Der Vorsitzende ging auf die Umlagenentwicklung und in diesem Zusammenhang auf die Umlage je Schüler ein. Die Umlage pro Schüler betrug 2009 1.430 €
2010 1.778 €
2011 1.805 €
Gliedert man die Umlage 2011 auf: 1.805 €
./. abzüglich Tilgung + Zins 279 €
./. abzüglich verlängerte Mittagsbetreuung 135 €
./. Fahrten verlängerte Mittagsbetreuung 21 €
1.370 €
kann man erkennen, dass sie sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert hat.
Nach Anfrage von Verbandsrätin Kappes teilte der Vorsitzende mit, dass die Photovoltaikanlage sehr gut läuft. Er informierte das Gremium, dass für 20 Jahre die Vergütung für die Stromerzeugung auf jeden Fall gesichert ist und von der nachfolgenden Verbandsführung darauf zu achten wäre, dass nach diesem Zeitraum die SoDo eine höhere Vergütung an den Verband zu zahlen hat.
Nach kurzer Beratung faste das Gremium folgenden Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt den Haushaltsplan und die nachstehende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
des Schulverbandes
Dorfprozelten-Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für das Haushaltsjahr 2011
Auf Grund der Art 9
des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1
KommZG und Art. 63 ff der
Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 227.100,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
30.000,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung
von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt, wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 187.800 €
festgesetzt und nach der
Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt
(Verwaltungsumlage).
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage
wird die maßgebende Schülerzahl nach
dem Stand vom 01. Oktober
2010 auf 104 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je
Verbandsschüler auf 1.805,77 € festgesetzt.
4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung
von Ausgaben im
Vermögenshaushalt, wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 10.000 €
festgesetzt und nach der
Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt
(Investitionsumlage).
5. Der Berechnung der Investitionsumlage wird
die Schülerzahl nach dem 01. Oktober
2010 mit insgesamt 104
Verbandsschülern zu Grunde gelegt.
6. Die Investitionsumlage wird je
Verbandsschüler auf 96,15 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen
werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungs-ergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
3 |
3 |
3 |
0 |