VfW Freund erläuterte den Haushaltsplan mit –satzung in groben Zügen.

 

Der Vorsitzende ging auf die Umlagenentwicklung und in diesem Zusammenhang auf die Umlage je Schüler ein. Die Umlage pro Schüler betrug           2009               1.430 €

                                                                                                2010               1.778 €

                                                                                                2011               1.805 €

 

Gliedert man die Umlage 2011 auf:                        1.805 €

./. abzüglich Tilgung + Zins                                          279 €

./. abzüglich verlängerte Mittagsbetreuung                135 €

./. Fahrten verlängerte Mittagsbetreuung                     21 €

                                                                                    1.370 €

 

kann man erkennen, dass sie sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert hat.

 

Nach Anfrage von Verbandsrätin Kappes teilte der Vorsitzende mit, dass die Photovoltaikanlage sehr gut läuft. Er informierte das Gremium, dass für 20 Jahre die Vergütung für die Stromerzeugung auf jeden Fall gesichert ist und von der nachfolgenden Verbandsführung darauf zu achten wäre, dass nach diesem Zeitraum die SoDo eine höhere Vergütung an den Verband zu zahlen hat.


Nach kurzer Beratung faste das Gremium folgenden Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt den Haushaltsplan und die nachstehende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

 

des Schulverbandes Dorfprozelten-Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Auf Grund der Art 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 KommZG  und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband  folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          227.100,00 €

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit            30.000,00 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Schulverbandsumlage

 

1.      Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung

       von Ausgaben im Verwaltungshaushalt, wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 187.800 €

       festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des

       Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.      Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach

       dem Stand vom 01. Oktober 2010 auf 104 Verbandsschüler festgesetzt.

3.      Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.805,77 € festgesetzt.

4.      Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung

       von Ausgaben im Vermögenshaushalt, wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 10.000 €

       festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des

       Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

5.      Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem 01. Oktober

       2010 mit insgesamt 104 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.

6.      Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 96,15 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

3

3

3

0