Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2011 mit den dazugehörenden Vorbemerkungen wurde dem Verbandsgremium bereits Anfang Dezember 2010 zugestellt.
VfW Freund erläuterte einzelne Positionen des Haushaltes. Da die Schlussrechnungen der Baumaßnahmen am VGem.-Gebäude, die Zuwendung aus der staatlichen Förderung des Konjunkturpaketes II sowie die Darlehensaufnahme aus 2010 noch ausstehen, beinhaltet der Haushalt 2011 daraus resultierend einen Fehlbetrag i. H. v. ca. 30.000 €.
Das Volumen des Haushaltes bringt im Vergleich zu 2010 kaum Veränderungen mit sich.
Zu den Lohnkosten – dem Hauptfaktor der Ausgabenseite – merkte Herr Freund an, dass diese zur Zeit zwar etwas ansteigen, was aber auch die progressive Ausbildungspolitik der VGem. in Sachen AL II und zwei Auszubildenden mit sich bringt.
In diesem Zusammenhang regte VfW Freund eine zeitnahe Entscheidung in Bezug auf die Weiterbeschäftigung der Lehrlinge an.
Die Ausgaben im EDV-Bereich schlagen mit ca. 6.000 € zu Buche. Diese Investitionen – auch in Bezug auf das Personal – zahlen sich sicherlich auf lange Sicht aus und stärken die Position der VGem. in Hinblick auch auf die Nachbargemeinden.
VfW Freund gab die Haushaltssatzung bekannt.
Der Haushaltsplan 2011 und die dazugehörende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wurden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für das Haushaltsjahr 2011
Auf Grund der Art.
8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40,41 KommZG, sowie der Art. 63 ff der
Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 569.600,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit 14.600,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 436.000,00 €
festgesetzt und nach dem
Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden
bemessen.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage
wird die maßgebende Einwohnerzahl nach
dem Stand vom 30. Juni 2010
auf 2.875 Einwohner festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf
151,65 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1. Die Investitionsumlage wird auf 14.600,00 €
festgesetzt und nach dem Verhältnis der
Einwohnerzahl der
Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage
wird die maßgebende Einwohnerzahl nach
dem Stand vom 30. Juni 2010 auf
2.875 Einwohner festgesetzt.
3. Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf
5,08 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 90.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
6 |
4 |
4 |
0 |