Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2011 mit den dazugehörenden Vorbemerkungen wurde dem Verbandsgremium bereits Anfang Dezember 2010 zugestellt.

 

VfW Freund erläuterte einzelne Positionen des Haushaltes. Da die Schlussrechnungen der Baumaßnahmen am VGem.-Gebäude, die Zuwendung aus der staatlichen Förderung des Konjunkturpaketes II sowie die Darlehensaufnahme aus 2010 noch ausstehen, beinhaltet der Haushalt 2011 daraus resultierend einen Fehlbetrag i. H. v. ca. 30.000 €.

 

Das Volumen des Haushaltes bringt im Vergleich zu 2010 kaum Veränderungen mit sich.

 

Zu den Lohnkosten – dem Hauptfaktor der Ausgabenseite – merkte Herr Freund an, dass diese zur Zeit zwar etwas ansteigen, was aber auch die progressive Ausbildungspolitik der VGem. in Sachen AL II und zwei Auszubildenden mit sich bringt.

 

In diesem Zusammenhang regte VfW Freund eine zeitnahe Entscheidung in Bezug auf die Weiterbeschäftigung der Lehrlinge an.

 

Die Ausgaben im EDV-Bereich schlagen mit ca. 6.000 € zu Buche. Diese Investitionen – auch in Bezug auf das Personal – zahlen sich sicherlich auf lange Sicht aus und stärken die Position der VGem. in Hinblick auch auf die Nachbargemeinden.

 

VfW Freund gab die Haushaltssatzung bekannt.


Der Haushaltsplan 2011 und die dazugehörende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wurden in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

 

Haushaltssatzung

 

der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40,41 KommZG, sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft  folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          569.600,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit              14.600,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Verwaltungsumlage

 

1.   Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von

     Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 436.000,00 €

     festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden

     bemessen.

2.   Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach

     dem Stand vom 30. Juni 2010 auf 2.875 Einwohner festgesetzt.

3.   Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 151,65 € festgesetzt.

 

 

Investitionsumlage

 

1.   Die Investitionsumlage wird auf 14.600,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der

     Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.   Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach

     dem Stand vom 30. Juni 2010 auf 2.875 Einwohner festgesetzt.

3.   Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 5,08 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  90.000,00 €  festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

6

4

4

0