Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben wurde ursprünglich im Genehmigungsfreistellungsverfahren am 22.03.05 behandelt.

 

Bei der Bauausführung ergaben sich lt. dem Bauherrn aber Probleme mit der Bauausführung, was eine Planabweichung zur Folge hatte. (Gaubenbreite von geplanten 4,88 m auf 5,04 m). Dies ist nun genehmigungspflichtig. Das Bauvorhaben wurde am 28.06.05 von der Bauaufsicht des Landratsamtes Miltenberg eingestellt.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplanbereich „Kleine Steig“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Die Gaube wurde auf der Außenmauer aufgesetzt – dies ist lt. Bebauungsplan nicht erlaubt. – Die bergseitige „Gaube“ ist eigentlich als solches nicht mehr zu betiteln eher als Dachgiebel.

 

Die Dachgauben reichen bis zum Dachfirst und verstoßen damit lt. Landratsamt gegen die anerkannten Regelen der Baugestaltung gem. Art. 11 BayBO.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

Nach eingehender Diskussion sprach sich der Stadtrat einstimmig für die Schaffung von Wohnraum im Dachgeschoss aus.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben von Frau Sandra Mahr, Kleine Steig 14, 97909 Stadtprozelten zum Ausbau des Dachgeschosses mit Gauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1760, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Kleine Steig“ bezüglich des Aufsetzens der Dachgaube auf der Außenmauer wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

9

9

0