Dem Stadtrat von Stadtprozelten ergingen die Unterlagen zur Abwägung mit der Stellungnahme des Ing.-Büros‚ Balling aus Würzburg bereits mit der Sitzungsladung zur Überarbeitung zu.
Die Abwägung erfolgte wie folgt:
In dem
Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Stadtprozelten
(bisherige 4. Änderung) wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 21.12.2010 bis 31.01.2011
durchgeführt und der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 30.12.2010
bis zum 31.01.2011 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.
1. Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit
Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gingen nicht ein.
2. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Es wurden folgende 20 Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange durch das Ingenieurbüro Kurt Balling
im Auftrag der Stadt Stadtprozelten mit
Schreiben vom 21.12.2010 beteiligt:
1. Landratsamt Miltenberg
2.
Regierung
von Unterfranken
3.
Regionaler
Planungsverband Bayerischer Untermain
4.
Staatliches
Bauamt Aschaffenburg
5.
Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg
6.
Vermessungsamt
Klingenberg a. Main
7.
E.ON
Bayern AG, Netzcenter Marktheidenfeld
8.
E.ON
Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg
9.
Deutsche
Telekom AG
10. Kabel Deutschland Vertrieb + Service
GmbH + Co. KG
11. Amt für Ernährung , Landwirtschaft u.
Forsten Forstbehörde)
12. Amt für Ernährung , Landwirtschaft u.
Forsten (Landwirtschaftsbehörde)
13. Bayerischer Bauernverband
14. Industrie- und Handelskammer
Aschaffenburg
15. Handwerkskammer für Unterfranken
16. Abwasserzweckverband „Südspessart“
17. Zweckverband zur Wasserversorgung der
Stadtprozeltener Gruppe
18. Amt für Ländliche Entwicklung
19. Gemeinde Faulbach
20. Bayerisches Landesamt für
Denkmalpflege
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Anschreiben darauf
hingewiesen, dass, wenn Sie sich nicht bzw. nicht fristgerecht äußern, die
Stadt Stadtprozelten davon ausgeht, dass die von Ihnen wahrzunehmenden
öffentlichen Belange nicht berührt werden bzw. Einverständnis mit der Planung
besteht.
2.1 Keine Stellungnahme
Folgende Behörden und TÖB haben
keine Stellungnahme abgegeben:
·
Regierung von
Unterfranken
·
Bayerischer
Bauernverband
·
Handwerkskammer
für Unterfranken
·
Abwasserzweckverband
„Südspessart“
·
Gemeinde Faulbach
Die Stadt
Stadtprozelten geht davon aus, dass die von diesen Behörden und TÖB
wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht berührt werden oder Einverständnis
mit der Planung besteht.
2.2. Eingegangene Stellungnahmen
Folgende Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:
Landratsamt
Miltenberg, 19.01.2011
A) Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Mit der o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht
aus bauleitplanerischer und bauordnungsrechtlicher Sicht Einverständnis, sofern
noch folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen werden:
In der Planlegende wurde das Planzeichen Nr. 10.1
„Wasserfläche“ aufgeführt, obwohl im Änderungsbereich keine Wasserflächen
vorhanden sind. Dieses Planzeichen sollte daher ersatzlos gestrichen werden.
Ferner ist das Planzeichen Nr. 13.3 „Umgrenzung von
schutzwürdigen Flächen, Landschaftsschutzgebiet (geplant)“ sowie das
Planzeichen 10.3 „Schutzgebiet für Grundwassergewinnung“ noch als
nachrichtliche Übernahme zu kennzeichnen.
Bei den Verfahrensvermerken sollte unter Abschnitt 4
„…wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2
BauGB in der Zeit vom bis beteiligt.“ noch ergänzt werden. Ferner ist
im letzten Abschnitt der Hinweis auf § 10 Abs. 3 Halbsatz 1 BauGB zu streichen,
da dieser Paragraph nur für Bebauungspläne gilt.
Abschließend ist noch ein Tippfehler in der Begründung auf
S. 4 Ziffer 0.4 „Das Baurecht für die Ortsumfahrung Faulbach wird für
die im Stadtbereich Stadtprozelten…“ zu berichtigen.
Da es sich hier lediglich um redaktionelle Änderungen
handelt, ist eine erneute Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB nicht mehr
erforderlich.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die redaktionellen Änderungen werden in die Flächennutzungsplanänderung eingearbeitet.
B) Natur- und Landschaftsschutz
Mit der o. g. Änderung besteht aus naturschutzrechtlicher Sicht
Einverständnis.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
C) Immissionsschutz
Die im Flächennutzungsplan von Stadtprozelten dargestellte Wohnbebauung
an der Gemeindegrenze (südwestlich des Kreisels) wird nun im Umweltbericht
berücksichtigt. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine weiteren
Bedenken.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
D) Wasser- und Bodenschutz
Im Auszug aus dem Beschlussbuch der Stadtratssitzung vom 16.12.2010 auf
S. 5 Ziffer D)
Wasser- und Bodenschutz sowie unter „Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg“
(S. 7) wird angemerkt, dass das Wasserrechtsverfahren für die Querung der
Gewässer und die Einleitung der Straßenwässer inzwischen eingeleitet worden
sei. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Landratsamt Miltenberg die
erforderlichen Gestattungen mit Bescheid vom 21.12.2010, Nr. 421-6326.4/6411.63
inzwischen erteilt hat.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenbug ist in diesem Verfahren für die o.
g. Änderung des Flächennutzungsplanes nochmals zu beteiligen.
Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Sachverhalt ist bekannt.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wird an diesem Verfahren nochmals
beteiligt.
E) Brandschutz
Mit den Änderungen des Flächennutzungsplanes in Stadtprozelten für den
o. g. Bereich besteht Einverständnis.
Abwägung:
Der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
F) Gesundheitsamtliche Belange
Die Stellungnahme des hiesigen Gesundheitsamtes vom 08.11.2010 wird
aufrecht erhalten.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das genannte Schreiben
wurde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgewogen.
Regionaler
Planungsverband Bayerischer Untermain - Region 1, 11.01.2011
Der Regionale Planungsverband hat bereits mit Schreiben vom 13.10.2010
zu dem o. g. Bauleitplanentwurf Stellung genommen. Anregungen oder Einwendungen
haben sich dabei nicht ergeben.
Auch zu den inzwischen erfolgten Änderungen und Ergänzungen des
Bauleitplanentwurfs sind aus regionalplanerischer Sicht keine Hinweise
veranlasst.
Abwägung:
Der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatliches
Bauamt Aschaffenburg, 28.09.2010
Mit Schreiben vom 21.12.2010 erhielten wir die Abwägung unserer
Belange.
Mit den Änderungen im Zuge des Verfahrens besteht Einverständnis.
Nach Erlangung der Rechtskraft des Flächennutzungsplanes bitten wir um
Überlassung einer genehmigten Fassung sowie dem dazugehörigen Beschluss.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg, 03.01.2011
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
hat das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg bereits zur Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich der geplanten Straßenanbindung Mil 35/MIL
37/St2315 in der Fassung vom 03.09.2010 mit Schreiben vom 07.10.2010 Stellung
genommen.
Durch den jetzt im Ingenieurbüro Kurt Balling vorgelegten Entwurf in
der Fassung vom 16.12.2010 ist eine Ergänzung oder Änderung dieser
Stellungnahme nicht veranlasst. Die getroffenen Aussagen bleiben gültig.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Vermessungsamt
Aschaffenburg, 07.01.2011
Die Belange des Vermessungsamtes Aschaffenburg sind durch die Planung
nicht berührt.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
E.ON Bayern,
11.01.2011
Vielen Dank für die Benachrichtigung über die Änderung des oben
genannten Flächennutzungsplanes.
Wir beziehen uns auf unser Schreiben EBY-NCMaB – Wi vom 07.10.2010, da
noch als 4. Änderung des FNP, dass in vollem Umfang weiterhin Gültigkeit
besitzt und somit Teil dieser Stellungnahme ist.
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen keine
grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der
Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Wir möchten Sie bitten, uns auch weiterhin an der Aufstellung bzw. an
Änderungen von Flächennutzungs-, Bebauungs- und Grünordnungsplänen zu
beteiligen, da sich besonderes im Ausübungsbereich unserer Frei- und
Kabelleitungen Einschränkungen bezüglich der Bepflanzbarkeit ergeben können.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Schreiben vom
07.10.2010 wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange bereits abgewogen.
E.ON Netz,
12.01 2011
Im Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Stadtprozelten, befindet sich die oben genannte Hochspannungsfreileitungen
unseres Unternehmens.
Die Schutzzone der Leitung beträgt 30.00 m beiderseits der
Leitungsachse.
Unsere Hochspannungsfreileitung ist in den vorgelegten
Flächennutzungsplan lagerichtig eingezeichnet.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise bezüglich unserer
Hochspannungsfreileitung:
Im Bereich der Freileitungen sind bei allen Bau- und Bepflanzungsmaßahmen
die, gemäß einschlägiger Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung,
erforderlichen Mindestabstände zu den Leiterseilen einzuhalten.
Hinsichtlich der in der angegeben Schutzzone bestehenden Bau- bzw.
Pflanzbeschränkungen machen wir darauf aufmerksam, dass uns die Pläne für alle
Bau- und sonstige Maßnahmen rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind.
Außerhalb der Leitungsschutzzone ist eine unbeschränkte Bauhöhe
realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Biogas- und Tankanlagen,
Zeltaufbauten und Antennenträger die bezüglich der Abstände zu unserer
Hochspannungsleitung separat mit uns abgestimmt werden müssen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen
Witterungsverhältnissen Eisbrocken und Schneematschklumpen von den Leiterseilen
und den Masttraversen (seitlicher Ausleger) abfallen können. In den
Mastbereichen und unter den Leiterseilen muss unter Umständen mit Vogelkot
gerechnet werden. Wir bitten hier um Beachtung, gerade im Bereich von
Stellplätzen, Straßen und Gebäuden. Für solche witterungs- und naturbedingten
Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Die Bestands- und Betriebssicherheit der Hochspannungsfreileitungen
muss jederzeit gewährleistet sein. Maßnahmen zur Sicherung des
Leitungsbestandes und –betriebes, wie Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur
Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs bzw. auch die Erneuerung,
Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau auf gleicher Trasse, unter
Beibehaltung der Schutzzonen, müssen ungehindert durchgeführt werden können.
Wir bitten Sie, auch zukünftig die E.ON Netz GmbH an der Aufstellung
bzw. an Änderungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und an der
weiteren Bauleitplanung, bereits im Vorentwurf, rechtzeitig zu beteiligen, so
dass unsererseits entsprechende Stellungnahme abgegeben werden können.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind bekannt und werden bei der Umsetzung der Baumaßnahme berücksichtigt.
Deutsche
Telekom, 27.01.2011
Gegen den Entwurf
der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stadtprozelten bestehen
unsererseits keine Einwände.
Unsere
Stellungnahme vom Oktober 2010 gilt weiterhin.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung aus der
Stellungnahme zum Vorentwurf wurde bereits in den Entwurf eingearbeitet.
Kabel
Deutschland, 28.12.2010
Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service
GmbH und Co. KG gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend
macht.
Im Planbereich befindet sich keine Telekommunikationsanlagen unseres
Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits
derzeit nicht geplant.
Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an
den Erschießungskosten nicht gegeben. Wenn Sie zu einer solchen Mitfinanzierung
in der Lage sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Anbot zur Realisierung des
Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzten Sie sich dazu mit unserem
Team Neubaugebiete in Verbindung:
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH + Co. KG
Team Neubaugebiete
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Neubaugebiete@Kabeldeutschland.de
Telefon: 0511/85401-366
Fax: 089/9233421032
Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer
Kostenanfrage bei.
Abwägung:
Der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (Landwirtschaftsbehörde), Aschaffenburg, 25.01.2011
Durch die Änderung des o. a. Flächennutzungsplans werden
landwirtschaftliche Belange nicht in entscheidendem Maße berührt.
Fachplanungen der Landwirtschaftsverwaltung für das Planungsgebiet
liegen nicht vor.
Grundsätzlich Bedenken gegen den Flächennutzungsplan bestehen seitens
der Landwirtschaftsverwaltung deshalb nicht.
Der überschlägig ermittelte Ausgleichsflächenbedarf von 3,6 bis 3,8 ha
erscheint dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sehr hoch. Bei der
endgültigen Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen bitten wir um erneute
Beteiligung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt.
Abwägung:
Der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Größe und Lage der Ausgleichsflächen wurden im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens festgesetzt, in dem das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Karlstadt beteiligt wurde.
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Forstbehörde), Miltenberg, 23.12.2010
Von der Änderung des Flächennutzungsplans werden von der Forstbehörde
zu vertretende Belange nicht berührt.
Gegen die Planänderung bestehen keine Bedenken.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Industrie-
und Handelskammer, 10.01.2011
Die IHK hat gegen die oben genannte Flächennutzungsplanänderung keine
Bedenken, auch Anregungen sind nicht zu geben.
Wir möchten Sie bitten, uns eine genehmigte Fassung des Planes mit
Beschluss zu gegebener Zeit zu überlassen.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Zweckverband
zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, 27.01.2011
Die Flächennutzungsplanänderung berührt keine Anlagen des
Zweckverbandes und beinhaltet auch keine Auswirkungen auf den Wasserbedarf. Es
besteht somit aus unserer Sicht Einverständnis mit der Planung.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Amt für
ländliche Entwicklung, 17.01.2011
Gegen die o. g. 3. Flächennutzungsplan-Änderung bestehen keine
Bedenken.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege (Bodendenkmäler), 12.01.2011
Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die
oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir
weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der
Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Dienststelle
Schloss Seehof) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2
DSchG unterliegen. Art 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist
verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem
Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der
Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der
Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der
Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu
dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er
durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.
Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind
bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn
nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die
Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise
sind bekannt und werden bei der Umsetzung der Baumaßnahme berücksichtigt
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, die oben aufgeführten Abwägungen in den Flächennutzungsplanänderungsentwurf einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungs-ergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |