Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Dem Stadtrat von Stadtprozelten ergingen die Unterlagen zur Abwägung mit der Stellungnahme des Ing.-Büros‚ Balling aus Würzburg bereits mit der Sitzungsladung zur Überarbeitung zu.

 

Die Abwägung erfolgte wie folgt:

In dem Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Stadtprozelten (bisherige 4. Änderung) wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 21.12.2010 bis 31.01.2011 durchgeführt und der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 30.12.2010 bis zum 31.01.2011 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

1. Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit

Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen nicht ein.

2. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Es wurden folgende 20 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange durch das Ingenieurbüro Kurt Balling
 im Auftrag der Stadt Stadtprozelten mit Schreiben vom 21.12.2010 beteiligt:

1.  Landratsamt Miltenberg

2.    Regierung von Unterfranken

3.    Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain

4.    Staatliches Bauamt Aschaffenburg

5.    Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

6.    Vermessungsamt Klingenberg a. Main

7.    E.ON Bayern AG, Netzcenter Marktheidenfeld

8.    E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg

9.    Deutsche Telekom AG

10. Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH + Co. KG

11. Amt für Ernährung , Landwirtschaft u. Forsten Forstbehörde)

12. Amt für Ernährung , Landwirtschaft u. Forsten (Landwirtschaftsbehörde)

13. Bayerischer Bauernverband

14. Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg

15. Handwerkskammer für Unterfranken

16. Abwasserzweckverband „Südspessart“

17. Zweckverband zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe

18. Amt für Ländliche Entwicklung

19. Gemeinde Faulbach

20. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Anschreiben darauf hingewiesen, dass, wenn Sie sich nicht bzw. nicht fristgerecht äußern, die Stadt Stadtprozelten davon ausgeht, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht berührt werden bzw. Einverständnis mit der Planung besteht.

2.1 Keine Stellungnahme

Folgende Behörden und TÖB haben keine Stellungnahme abgegeben:

·                     Regierung von Unterfranken

·                     Bayerischer Bauernverband

·                     Handwerkskammer für Unterfranken

·                     Abwasserzweckverband „Südspessart“

·                     Gemeinde Faulbach

Die Stadt Stadtprozelten geht davon aus, dass die von diesen Behörden und TÖB wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht berührt werden oder Einverständnis mit der Planung besteht.

2.2. Eingegangene Stellungnahmen

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:

Landratsamt Miltenberg, 19.01.2011

 

A) Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Mit der o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus bauleitplanerischer und bauordnungsrechtlicher Sicht Einverständnis, sofern noch folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen werden:

 

In der Planlegende wurde das Planzeichen Nr. 10.1 „Wasserfläche“ aufgeführt, obwohl im Änderungsbereich keine Wasserflächen vorhanden sind. Dieses Planzeichen sollte daher ersatzlos gestrichen werden.

 

Ferner ist das Planzeichen Nr. 13.3 „Umgrenzung von schutzwürdigen Flächen, Landschaftsschutzgebiet (geplant)“ sowie das Planzeichen 10.3 „Schutzgebiet für Grundwassergewinnung“ noch als nachrichtliche Übernahme zu kennzeichnen.

 

Bei den Verfahrensvermerken sollte unter Abschnitt 4 „…wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom   bis   beteiligt.“ noch ergänzt werden. Ferner ist im letzten Abschnitt der Hinweis auf § 10 Abs. 3 Halbsatz 1 BauGB zu streichen, da dieser Paragraph nur für Bebauungspläne gilt.

 

Abschließend ist noch ein Tippfehler in der Begründung auf S. 4 Ziffer 0.4 „Das Baurecht für die Ortsumfahrung Faulbach wird für die im Stadtbereich Stadtprozelten…“ zu berichtigen.

 

Da es sich hier lediglich um redaktionelle Änderungen handelt, ist eine erneute Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB nicht mehr erforderlich.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die redaktionellen Änderungen werden in die Flächennutzungsplanänderung eingearbeitet.

 

 

B) Natur- und Landschaftsschutz

 

Mit der o. g. Änderung besteht aus naturschutzrechtlicher Sicht Einverständnis.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

C) Immissionsschutz

Die im Flächennutzungsplan von Stadtprozelten dargestellte Wohnbebauung an der Gemeindegrenze (südwestlich des Kreisels) wird nun im Umweltbericht berücksichtigt. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine weiteren Bedenken.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

D) Wasser- und Bodenschutz

Im Auszug aus dem Beschlussbuch der Stadtratssitzung vom 16.12.2010 auf S. 5 Ziffer D)

 

Wasser- und Bodenschutz sowie unter „Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg“ (S. 7) wird angemerkt, dass das Wasserrechtsverfahren für die Querung der Gewässer und die Einleitung der Straßenwässer inzwischen eingeleitet worden sei. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Landratsamt Miltenberg die erforderlichen Gestattungen mit Bescheid vom 21.12.2010, Nr. 421-6326.4/6411.63 inzwischen erteilt hat.

 

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenbug ist in diesem Verfahren für die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes nochmals zu beteiligen.

 

Abwägung:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Sachverhalt ist bekannt. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wird an diesem Verfahren nochmals beteiligt.

 

E) Brandschutz

Mit den Änderungen des Flächennutzungsplanes in Stadtprozelten für den o. g. Bereich besteht Einverständnis.

 

Abwägung:

 

Der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

F)  Gesundheitsamtliche Belange

Die Stellungnahme des hiesigen Gesundheitsamtes vom 08.11.2010 wird aufrecht erhalten.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das genannte Schreiben wurde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgewogen.

 

 

Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain - Region 1, 11.01.2011

 

Der Regionale Planungsverband hat bereits mit Schreiben vom 13.10.2010 zu dem o. g. Bauleitplanentwurf Stellung genommen. Anregungen oder Einwendungen haben sich dabei nicht ergeben.

 

Auch zu den inzwischen erfolgten Änderungen und Ergänzungen des Bauleitplanentwurfs sind aus regionalplanerischer Sicht keine Hinweise veranlasst.

 

Abwägung:

 

Der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Staatliches Bauamt Aschaffenburg, 28.09.2010

 

Mit Schreiben vom 21.12.2010 erhielten wir die Abwägung unserer Belange.

 

Mit den Änderungen im Zuge des Verfahrens besteht Einverständnis.

 

Nach Erlangung der Rechtskraft des Flächennutzungsplanes bitten wir um Überlassung einer genehmigten Fassung sowie dem dazugehörigen Beschluss.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, 03.01.2011

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg bereits zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der geplanten Straßenanbindung Mil 35/MIL 37/St2315 in der Fassung vom 03.09.2010 mit Schreiben vom 07.10.2010 Stellung genommen.

 

Durch den jetzt im Ingenieurbüro Kurt Balling vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 16.12.2010 ist eine Ergänzung oder Änderung dieser Stellungnahme nicht veranlasst. Die getroffenen Aussagen bleiben gültig.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Vermessungsamt Aschaffenburg, 07.01.2011

 

Die Belange des Vermessungsamtes Aschaffenburg sind durch die Planung nicht berührt.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

E.ON Bayern, 11.01.2011

 

Vielen Dank für die Benachrichtigung über die Änderung des oben genannten Flächennutzungsplanes.

 

Wir beziehen uns auf unser Schreiben EBY-NCMaB – Wi vom 07.10.2010, da noch als 4. Änderung des FNP, dass in vollem Umfang weiterhin Gültigkeit besitzt und somit Teil dieser Stellungnahme ist.

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

 

Wir möchten Sie bitten, uns auch weiterhin an der Aufstellung bzw. an Änderungen von Flächennutzungs-, Bebauungs- und Grünordnungsplänen zu beteiligen, da sich besonderes im Ausübungsbereich unserer Frei- und Kabelleitungen Einschränkungen bezüglich der Bepflanzbarkeit ergeben können.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Schreiben vom 07.10.2010 wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bereits abgewogen.

 

 

E.ON Netz, 12.01 2011

 

Im Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stadtprozelten, befindet sich die oben genannte Hochspannungsfreileitungen unseres Unternehmens.

 

Die Schutzzone der Leitung beträgt 30.00 m beiderseits der Leitungsachse.

 

Unsere Hochspannungsfreileitung ist in den vorgelegten Flächennutzungsplan lagerichtig eingezeichnet.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise bezüglich unserer Hochspannungsfreileitung:

 

Im Bereich der Freileitungen sind bei allen Bau- und Bepflanzungsmaßahmen die, gemäß einschlägiger Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung, erforderlichen Mindestabstände zu den Leiterseilen einzuhalten.

 

Hinsichtlich der in der angegeben Schutzzone bestehenden Bau- bzw. Pflanzbeschränkungen machen wir darauf aufmerksam, dass uns die Pläne für alle Bau- und sonstige Maßnahmen rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind.

 

Außerhalb der Leitungsschutzzone ist eine unbeschränkte Bauhöhe realisierbar. Ausgenommen sind Tankstellen, Biogas- und Tankanlagen, Zeltaufbauten und Antennenträger die bezüglich der Abstände zu unserer Hochspannungsleitung separat mit uns abgestimmt werden müssen.

 

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Eisbrocken und Schneematschklumpen von den Leiterseilen und den Masttraversen (seitlicher Ausleger) abfallen können. In den Mastbereichen und unter den Leiterseilen muss unter Umständen mit Vogelkot gerechnet werden. Wir bitten hier um Beachtung, gerade im Bereich von Stellplätzen, Straßen und Gebäuden. Für solche witterungs- und naturbedingten Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

Die Bestands- und Betriebssicherheit der Hochspannungsfreileitungen muss jederzeit gewährleistet sein. Maßnahmen zur Sicherung des Leitungsbestandes und –betriebes, wie Korrosionsschutzarbeiten, Arbeiten zur Trassenfreihaltung von betriebsgefährdendem Aufwuchs bzw. auch die Erneuerung, Verstärkung oder ein durch Dritte veranlasster Umbau auf gleicher Trasse, unter Beibehaltung der Schutzzonen, müssen ungehindert durchgeführt werden können.

 

Wir bitten Sie, auch zukünftig die E.ON Netz GmbH an der Aufstellung bzw. an Änderungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und an der weiteren Bauleitplanung, bereits im Vorentwurf, rechtzeitig zu beteiligen, so dass unsererseits entsprechende Stellungnahme abgegeben werden können.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind bekannt und werden bei der Umsetzung der Baumaßnahme berücksichtigt.

 

 

Deutsche Telekom, 27.01.2011

 

Gegen den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stadtprozelten bestehen unsererseits keine Einwände.

 

Unsere Stellungnahme vom Oktober 2010 gilt weiterhin.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung aus der Stellungnahme zum Vorentwurf wurde bereits in den Entwurf eingearbeitet.

 

 

Kabel Deutschland, 28.12.2010

 

Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co. KG gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht.

 

Im Planbereich befindet sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.

 

Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschießungskosten nicht gegeben. Wenn Sie zu einer solchen Mitfinanzierung in der Lage sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Anbot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzten Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung:

 

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH + Co. KG

Team Neubaugebiete

Hans-Böckler-Allee 5

30173 Hannover

Neubaugebiete@Kabeldeutschland.de

Telefon: 0511/85401-366

Fax: 089/9233421032

 

Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei.

 

Abwägung:

 

Der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Landwirtschaftsbehörde), Aschaffenburg, 25.01.2011

 

Durch die Änderung des o. a. Flächennutzungsplans werden landwirtschaftliche Belange nicht in entscheidendem Maße berührt.

 

Fachplanungen der Landwirtschaftsverwaltung für das Planungsgebiet liegen nicht vor.

 

Grundsätzlich Bedenken gegen den Flächennutzungsplan bestehen seitens der Landwirtschaftsverwaltung deshalb nicht.

 

Der überschlägig ermittelte Ausgleichsflächenbedarf von 3,6 bis 3,8 ha erscheint dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sehr hoch. Bei der endgültigen Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen bitten wir um erneute Beteiligung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt.

 

Abwägung:

 

Der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Größe und Lage der Ausgleichsflächen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festgesetzt, in dem das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt beteiligt wurde.

 

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Forstbehörde), Miltenberg, 23.12.2010

 

Von der Änderung des Flächennutzungsplans werden von der Forstbehörde zu vertretende Belange nicht berührt.

 

Gegen die Planänderung bestehen keine Bedenken.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Industrie- und Handelskammer, 10.01.2011

                                  

Die IHK hat gegen die oben genannte Flächennutzungsplanänderung keine Bedenken, auch Anregungen sind nicht zu geben.

 

Wir möchten Sie bitten, uns eine genehmigte Fassung des Planes mit Beschluss zu gegebener Zeit zu überlassen.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Zweckverband zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe, 27.01.2011

 

Die Flächennutzungsplanänderung berührt keine Anlagen des Zweckverbandes und beinhaltet auch keine Auswirkungen auf den Wasserbedarf. Es besteht somit aus unserer Sicht Einverständnis mit der Planung.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Amt für ländliche Entwicklung, 17.01.2011

 

Gegen die o. g. 3. Flächennutzungsplan-Änderung bestehen keine Bedenken.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Bodendenkmäler), 12.01.2011

 

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Dienststelle Schloss Seehof) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. Art 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

 

Abwägung:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind bekannt und werden bei der Umsetzung der Baumaßnahme berücksichtigt


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, die oben aufgeführten Abwägungen in den Flächennutzungsplanänderungsentwurf einzuarbeiten.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0