Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB:

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 2Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Zu beachten wäre auch, dass sich ein Reines Wohngebiet an das Gebetshaus anschließt und diese Interessen berücksichtigt werden müssen.

Das Landratsamt hat vorab einen Bauakt erhalten, die bisherige Stellungnahme liegt bei.

 

Zusätzlich zu den Gebetsräumen sind auch Räume für die Jugend, eine Wohneinheit, sowie ein Vereinsladen, ein Raum fürs Haareschneiden und ein Kinderspielplatz vorgesehen.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

Weiterhin verlas die 1.Bgmin. die Stellungnahme des Landratsamtes vom 18.02.2011.  

 

Der Bauantrag lag dem Gremium zur Einsichtnahme vor.

 

Bgmin. Kappes gab weiterhin die Historie des Vereins dem Stadtrat zur Kenntnis.

Der Verein wurde bereits 1982 gegründet und ist seit 1990 im Anwesen Bergweg 1 ansässig. Diese Unterkunft sei aus bekannten Gründen (Eigentumsverhältnisse und schlechter baulicher Zustand) für den Verein nicht mehr länger tragbar. Es liege auch ein entsprechendes statisches Gutachten vor, dass eingesehen werden kann.

Bgmin. Kappes verwies weiterhin auf das bisherige gute Vereinsleben hin. Auch aus Sicht der jetzigen Nachbarschaft seien keine Klagen zu bemängeln.

 

Stadtrat Ruks fragte nach, ob bisher schon ein Jugendraum im alten Vereinshaus vorhanden war.

 

Bgmin. Kappes erklärte, dass bisher ein kleiner Bereich für die Jugend bereits vorhanden war. Sie verwies diesbezüglich auch auf den bereits vorhandenen städtischen Jugendraum, der für jeden offen steht.

 

Stadtrat Tauchmann war der Ansicht, dass der Verein nicht mehr im Bergweg bleiben kann und ein neues Vereinshaus berechtigt sei. Ihm gefalle nur nicht der eigene Jugendraum des Vereins; man sollte Integration zusammenführen und nicht abteilen.

Er habe die Befürchtung, dass sich in der Brasselburg ein eigenes Zentrum bildet.

 

Auf die Frage von Stadtrat Tauchmann bezüglich der gewerblichen Teile des Vereinshauses erklärte Bgmin. Kappes, dass in den kleinen Vereinsladen z.B. türkische Spezialitäten angeboten werden. Dies dient zur Finanzierung des Vereins und wird in dieser Form auch bereits im Bergweg praktiziert. Mit dem Friseurladen soll die Möglichkeit geschaffen werden, Schnitte und Rasur mit der türkischen Technik – ebenfalls zur finanziellen Unterstützung des Vereins  - anzubieten.

Das Angebot soll lediglich zu den Gebetsstunden offen stehen (Sa./So. 11 – 13 Uhr).

 

Stadtrat Tauchmann fragte an, ob man nicht ausnahmsweise dem anwesenden 1. Vorstand Herrn Isik das Wort erteilen könne um die Rückfragen aus erster Hand zu erhalten.

 

Stadtrat Roth sprach sich dagegen aus, da der 1. Vors. sicherlich alles positiv darstellen wird. Man sollte das selbst ausdiskutieren. Er sei der Meinung, dass der Türkische Verein zu Stadtprozelten dazugehöre und auch dementsprechend entschieden werden sollte.

 

Stadtrat Piplat gab Stadtrat Roth in der Sache recht. Allerdings sei nicht alles aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich. Für ihn seien noch Fragen zum Verkehr offen. Auch sehe er die Abgrenzung vom Allgemeinen Wohngebiet zum Reinen Wohngebiet kritisch.

 

2. Bgm. Kortus führte aus, dass der Verkehr kein Argument sei. Aus seiner Sicht müsse der Stadtrat bauordnungs- und bauplanungsrechtlich entscheiden. Aus seiner Sicht stehe dem nichts entgegen. Er war dafür, den Antrag des Vereins zu unterstützen.

 

Stadtrat Piplat bat seine Bedenken nicht negativ zu verstehen. Er möchte lediglich im Vorfeld Konflikte vermeiden. Er hätte sich einen konkreteren Bauantrag gewünscht.

 

3. Bgm. Kroth verwies darauf, dass das Gebiet durch den Sportverein um einiges mehr bereits belastet ist und auch dafür genug Platz zur Verfügung stünde.

 

Stadtrat Roth verwies auch darauf, dass der Gebetsraum nur ca. 60 m² habe, da könne man sich ja ausrechnen wie viel Leute überhaupt untergebracht werden könnten.

 

Bgmin. Kappes warf ein, dass man das Vorhaben vielleicht mit dem Bau des Trachtenheims vergleichen könne. Auch hier fand eine nachträgliche Ansiedlung in einem Allgemeinen Wohngebiet statt.

 

Weiterhin führte Bgmin. Kappes aus, dass es verschiede Glaubensrichtungen im Islam gibt. Z.B. sei der Verein in Faulbach ein anderer und ein Zusammenschluss nicht wahrscheinlich. Man könne das vielleicht mit der Evangelischen/Katholischen Unterscheidung vergleichen.

 

Stadtrat Adamek plädierte dafür den Bauantrag zur Abstimmung zu bringen. Die Baunutzungsverordnung sehe konkret für Allgemeine Wohngebiete Anlagen für religiöse Zwecke vor. Er sehe keinen weiteren Bedarf für Diskussionen.

 

Stadtrat Piplat war der Meinung, dass der Bauantrag zu früh gestellt wurde; weiterhin sehe er den geschäftlichen Teil kritisch.

 

Bgmin. Kappes verwies darauf, dass die Vereine die Träger der Gemeinschaft seien und seitens der Kommune unterstützt werden sollen. Zudem gab sie zu bedenken, dass der Verein aus langjährigen Einwohnern bestünde und auch ein wenig Vertrauen entgegengebracht werden sollte.

 

Stadtrat Tauchmann merkte an, dass sich der Stadtrat lediglich besser informieren möchte.

 

2. Bgm. Kortus erklärte, dass das Landratsamt die Schutzfunktion der Nachbarschaft sowie immissionsschutzrechtliche Belange zuständigkeitshalber prüfen wird.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben des Türkisch-Islamischen Vereins, vertreten durch Herrn Isik Ilyas, Bergweg 1, 97909 Stadtprozelten zum Umbau eines Wohnhauses zum Gebets- und Vereinsheim, auf dem Grundstück Fl.Nr. 702/2, Gemarkung Stadtprozelten zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0