Sitzung: 14.03.2011 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Der Haushalt von 2011 wurde in seinen Grundzügen vom Kämmerer Freund erläutert. Er ging dabei insbesondere auf die Kostenentwicklung und die Auswirkung auf den zukünftigen Wasserverkaufspreis des Verbandes ein. Dem Haushalt wurde in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe
Landkreis Miltenberg für das
Haushaltsjahr 2011
Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der
Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 719.900 €
und
im Vermögenshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 1.345.400 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 1.123.600 €
festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage wird
über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der
Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt 1,15 Euro + 7 % MWSt.
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht
erhoben.
§
5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 200.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden
nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit
dem 1. Januar 2011 in Kraft.
Stadtprozelten, den
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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12 |
12 |
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