Beschluss: beschlossen

Der Haushalt von 2011 wurde in seinen Grundzügen vom Kämmerer Freund erläutert. Er ging dabei insbesondere auf die Kostenentwicklung und die Auswirkung auf den zukünftigen Wasserverkaufspreis des Verbandes ein. Dem Haushalt wurde in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

 

 

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe

Landkreis Miltenberg für das Haushaltsjahr 2011

 

Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 719.900 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.345.400 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.123.600 €

festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Betriebskostenumlage

 

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt 1,15 Euro + 7 % MWSt.

2. Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

Stadtprozelten, den


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

12

12

0