Der bereits mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Haushalt 2011 wurde vom Geschäftsführer in seinen Grundzügen vorgestellt. Er ging dabei insbesondere auf die Entwicklung der Betriebskostenumlage in Zusammenhang mit den anstehenden Baumaßnahmen ein. Es sei eine 80% Steigerung der Betriebskosten im Zusammenhang mit dem Schuldendienst zu erwarten. Möglich wäre auch eine Finanzierung der Baumaßnahme außerhalb des Haushaltsplanes zum Beispiel über „BayernGrund“ zu der er bereits Kontakt aufgenommen habe. Hier könnte über getrennt für jedes Verbandsmitglied einzurichtende Unterkonten die Möglichkeit separater Zahlungen eingeräumt werden. Möglich wäre dann auch, dass einzelne Mitglieder Verbesserungsbeiträge erheben.
Angeregt wurde von ihm auch in Bezug auf die enorme Kostensteigerung bei den Energiekosten im Rahmen der Umbaumaßnahmen, geeignete Möglichkeiten zur Energierückgewinnung bzw. Einschränkungen des Energiebedarfes zu suchen.
Dem Haushalt wurde letztlich von der Verbandsversammlung in der vorgelegten Form zugestimmt.
Haushaltssatzung
des
Abwasserzweckverbandes
Südspessart, Stadtprozelten
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2011
Auf
Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
1.042.400 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit
1.247.800 Euro
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen
wird
auf
940.800 Euro
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf
751.400 Euro
festgesetzt
und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel
ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
Investitionsumlage
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von
Ausgaben im Vermögenshaushalt
(Umlagesoll( wird auf 0 Euro
festgesetzt
und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel
ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf
200.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft
Stadtprozelten,
den
Vorlage
an die Aufsichtsbehörde
Vorgelegt
dem Landratsamt Miltenberg mit der Bitte um rechtsaufsichtliche Würdigung und
Genehmigung der Haushaltssatzung, soweit veranlasst
Stadtprozelten,
den 23.03.2010
Freund,
Geschäftsführer
Dem Haushalt wurde letztlich von der Verbandsversammlung in der vorgelegten Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
14 |
12 |
12 |
0 |