Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der bereits mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Haushalt 2011 wurde vom Geschäftsführer in seinen Grundzügen vorgestellt. Er ging dabei insbesondere auf die Entwicklung der Betriebskostenumlage in Zusammenhang mit den anstehenden Baumaßnahmen ein. Es sei eine 80% Steigerung der Betriebskosten im Zusammenhang mit dem Schuldendienst zu erwarten. Möglich wäre auch eine Finanzierung der Baumaßnahme außerhalb des Haushaltsplanes zum Beispiel über „BayernGrund“ zu der er bereits Kontakt aufgenommen habe. Hier könnte über getrennt für jedes Verbandsmitglied einzurichtende Unterkonten die Möglichkeit separater Zahlungen eingeräumt werden. Möglich wäre dann auch, dass einzelne Mitglieder Verbesserungsbeiträge erheben.

 

Angeregt wurde von ihm auch in Bezug auf die enorme Kostensteigerung bei den Energiekosten im Rahmen der Umbaumaßnahmen, geeignete Möglichkeiten zur Energierückgewinnung bzw. Einschränkungen des Energiebedarfes zu suchen.

Dem Haushalt wurde letztlich von der Verbandsversammlung in der vorgelegten Form zugestimmt.

 

 

Haushaltssatzung

 

des

Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2011

 

 

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                               1.042.400  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                 1.247.800  Euro

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen

wird auf                                                                                                                                          940.800   Euro

festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                    751.400  Euro

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

Investitionsumlage

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll( wird auf                                                                 0  Euro

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                                   200.000 Euro

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft

 

 

Stadtprozelten, den

 

 

Vorlage an die Aufsichtsbehörde

 

Vorgelegt dem Landratsamt Miltenberg mit der Bitte um rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung der Haushaltssatzung, soweit veranlasst

 

Stadtprozelten, den 23.03.2010 

 

 

Freund, Geschäftsführer

 


Dem Haushalt wurde letztlich von der Verbandsversammlung in der vorgelegten Form zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

14

12

12

0