Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Bürgermeisterin Kappes las den Beschlussvorschlag der Verwaltung dem Gremium vor.

 

„Mit Schreiben vom 25.01.2011 bat der SPD-Ortsverein Stadtprozelten-Neuenbuch um einen Beschluss des Gremiums, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des LRA Miltenberg die Geschwindigkeitsbeschränkung der Ortsdurchfahrt Stadtprozelten auf 30 km/h zu beantragen.

 

Genau ein solcher Antrag wurde im September 2009 aufgrund einer Unterschriftenaktion der Bürger gestellt.

 

Mit Schreiben der Straßenverkehrsbehörde vom 27.10.2009 wurde dieses Anliegen nach Einholung der Stellungnahmen der Polizei und des Staatl. Bauamtes Aschaffenburg abgelehnt. Dieses Schreiben wurde dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.

 

Unter Hinweis auf das Schreiben der Straßenverkehrsbehörde macht es nach Meinung der Verwaltung keinen Sinn nach eineinhalb Jahren erneut den gleichen Antrag zu stellen, zumal sich die Unfallstatistik nicht dramatisch verändert hat.“

 

Nach einer Diskussion war sich der Stadtrat einig, dass zu dem Thema noch einmal gehandelt werden solle. Hierbei spielen vor allem der Immissionsschutz und der Lärm eine große Rolle. Aber auch im Hinblick auf die städtebaulichen Maßnahmen und dem Denkmalschutz soll der Bestand der Bürger geschützt werden.

 

Stadtrat Kortus gab jedoch zu bedenken, dass ein reines Aufstellen der Schilder nicht zu einem gewünscht Erfolg führen wird. Man müsse dann auch Maßnahmen ergreifen um die Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzten.

 

Der Stadtrat war sich ebenfalls einig. dass bei nicht erreichen des Vorhaben als alternative Geschwindigkeitsanzeigetafeln genutzt werden können.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, dem Antrag der SPD-Fraktion statt zu geben. Begründet wird dies mit den denkmalgeschützen Gebäuden und den städtebaulichen Vorhaben in Zukunft. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Antrag über das Landratsamt zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

9

9

0