Dem vorgelegten Haushalt wurde unter Berücksichtigung, die sich aus den Tagesordnungspunkten 4 und 5 ergebenen Änderungen von ca. 11.000 € zugestimmt.

 

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Faulbach

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2011

 

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                 818.700  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                   324.700  Euro

ab.

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen

wird auf                                                                                                                                          160.000   Euro

festgesetzt.

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Schulverbandsumlage

1..Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung

von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                    619.300  Euro

festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes

umgelegt(Verwaltungsumlage)

2.Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem

Stand vom 01. Oktober 2010 auf 296 Verbandsschüler festgesetzt.

3.Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.293,58 € festgesetzt.

4.Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                                   200.000 Euro

festgesetzt.

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft

 

 

Faulbach, den

 

 

Vorlage an die Aufsichtsbehörde

 

Vorgelegt dem Landratsamt Miltenberg mit der Bitte um rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung der Haushaltssatzung, soweit veranlasst

 

Stadtprozelten, den 19.04.2010 

 

 

Freund

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

8

6

6

0