Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Kämmerer Freund gab eingangs eine kurze Zusammenfassung des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes, derselbe wurde mit dem Finanzausschuss und dem Landratsamt Miltenberg abgestimmt. Nachträglich aufgenommen wurde noch ein Ansatz von 13.000 € für die Anlage eines Beachvolleyballplatzes.

 

Stadtrat Piplat führte zum Haushalt aus, dass der Stadtrat zwar eine Selbstbeschränkung bezüglich der Ausgaben auf sich genommen habe, es sei aber unumgänglich trotzdem immer wieder Geld in die Hand zu nehmen. Gerade im Städtebau werden immer wieder Anreize geboten ohne dass die Stadt entsprechende Eigenmittel dagegen stellen könne.

 

Im Finanzausschuss habe man auch angesprochen, dass Mittel und Wege gesucht werden müssen andere oder neue Einnahmen zu finden.

Gerade in Bezug auf den Städtebau, wurde von ihnen bedauert, dass kein Geld dafür vorhanden sei, leer stehende Gebäude durch die Stadt zu erwerben, zu sanieren und wieder anzubieten, um hiermit Anreize zu schaffen.

 

Stadtrat Adamek betonte, dass ein sehr enger Haushalt vorgelegt werde, der sich erst ab dem Jahre 2014 verbessere. Bis 2013 erfolge eine Neuverteilung der Fördermittel durch die EU. Nur mit entsprechender staatlicher Unterstützung könnte die Stadt ihre Stadtentwicklungsmaßnahmen weiterbetreiben. Wichtig sei für ihn, dass die Stadt ihre Bedürfnisse bei den entsprechenden Stellen angemeldet habe.

 

Vom Stadtrat Roth auf den Beachvolleyballplatz angesprochen, erklärte der Jugendbeauftragte Stadtrat Kroth, dass mittels einer Unterschriftenliste ursprünglich von den Kindern und Jugendlichen die Anlage eines Basketballplatzes gewünscht aber, dies in einen Beachvolleyballplatz nicht zuletzt aus Kostengründen abgeändert wurde.

In Bezug auf den Haushaltsansatz, vertrete er die Meinung, dass die Kosten noch abgesenkt werden können. Vorgesehen sei den vorhandenen Bolzplatz am Main zu einem Beachvolleyballplatz auszubauen. Zu den Anregungen von Stadträtin Markert in Bezug auf Hochwasser, den Bolzplatz an der „Kleinen Steig“ für eine solche Anlage zu nutzen, entgegnete er, dass der Platz gerade für die Kinder und Jugendliche im Altortbereich geschaffen werden soll.


Dem vorgelegten Haushalt wird ohne Änderungen zugestimmt.

 

Haushaltssatzung

der                    Stadt Stadtprozelten

Landkreis          Miltenberg

 

für das Haushaltsjahr      2011

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde - die Stadt - der Markt folgende Haushaltssatzung:

                                                                          §1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt        in den Einnahmen und Ausgaben mit ……………….                                  2.420.900 EUR

und im

Vermögenshaushalt          in den Einnahmen und Ausgaben mit ……………….                                  1.955.700 EUR ab.

 

§2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf ………………………………………………………………………………………………......           632.000 EUR festgesetzt.

(oder:)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.              

 

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt

wird auf …………………………………………………………………………………………………...          EUR festgesetzt.

(oder:)

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe     (A) ……………………………..        360 v.H.

                                b) für die Grundstücke ……………………………………….     (B) .…………………………….             360 v.H.

2. Gewerbesteuer    ………………………………………………………………………                                                                380 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf …………………………………………………………………………………………………………              400.000 EUR festgesetzt.

(oder:)

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§6

 

 

§7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2011 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

 

10

10

0