Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Bgm. Aulbach gab hierzu folgendes bekannt:

 

Das Bauvorhaben lieg im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

 

Das Baugrundstück gehört Frau Anette Ullrich, Hauptstr. 98, 97901 Altenbuch. Frau Ullrich ist mit der Errichtung des Unterstandes einverstanden.

 

Eine Privilegierung ist nicht ersichtlich.

 

Bauvorhaben im Außenbereicht können im Einzelfall gem. § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen, werden wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Zufahrt erfolgt über einen Anliegerfeldweg und Privatgrundstücke.

 

Flächennutzungsplan sieht Wiesen vor.

 

Das Bauvorhaben liegt noch außerhalb des Naturparks Spessart und des Wasserschutzgebietes.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

Die Nutzung des Unterstandes geht aus den Unterlagen nicht hervor.

 

Der Bauantrag zur Errichtung eines Pferdeunterstandes im Bereich „Bangert“ – Gemarkung Unteraltenbuch, wurde seitens des Bauherrn am 20.07.05 zurückgenommen. Aufgrund eines Flächenvorschlages seitens des Landratsamtes Miltenberg erfolgt nun die Vorlage dieses Bauaktes.

 

Es entspannte sich eine Diskussion über das Bauvorhaben in Bezug auf die Zufahrtsmöglichkeiten und die Sauberhaltung des Grundstückes seitens Herrn Hepp.

Weiterhin wurden Bedenken angemeldet, dass einige Anlieger ein Befahren ihres Privatgrundstückes bereits im Vorfeld nicht dulden werden.

 

Nach Einsicht in die Planunterlagen und eingehender Diskussion fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Hepp Edgar, Hauptstr. 119, 97901 Altenbuch zur Errichtung eines Unterstandes auf dem Grundstück Fl.Nr. 749/1, Gemarkung Oberaltenbuch unter der Bedingung zu, dass die Zufahrt über die Privatgrundstücke seitens Herrn Hepp abgesichert wird, zu. Die Gemeinde Altenbuch wird keine Zufahrt zu o.g. Grundstück schaffen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0