Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.
Der Bürgermeister erläuterte, dass durch die Umnutzung eine formelle Nutzungsänderung notwendig ist.
Auf Anfrage von Gemeinderat Hirsch erklärte er, dass die Bauarbeiten im zeitlichen Rahmen liegen und bis Herbst abgeschlossen sein müssen.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der Nutzungsänderung des ehemaligen Schwesternhauses in ein Heimatmuseum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2666, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |