Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.

 

Der Bürgermeister erläuterte, dass durch die Umnutzung eine formelle Nutzungsänderung notwendig ist.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Hirsch erklärte er, dass die Bauarbeiten im zeitlichen Rahmen liegen und bis Herbst abgeschlossen sein müssen.

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der Nutzungsänderung des ehemaligen Schwesternhauses in ein Heimatmuseum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2666, Gemarkung Unteraltenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0