Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). (FPlan- MD-Gebiet).

 

Hier ist anzumerken, dass ein gewidmeter Eigentümerweg „Pfad am Kreuzbrunn“ vorhanden und freizuhalten ist. Der Pfad ist zwar nicht vermessen aber auf den vom Bauherrn beigefügten Bildern deutlich zu erkennen. Vgl. Auch Widmungsverfügung und Abbildung im Straßenbestandsverzeichnis (gelber Weg).

 

Eine Bebauung ist derzeit nur – wie bisher – unter Freihaltung des Pfades möglich.

 

Wir merken zudem an, dass solche alten Pfade derzeit gerne wieder belebt werden und zur Historie und Ortspräsentation beitragen können.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Das Abstandsflächenrecht wird durch das Landratsamt Miltenberg – Untere Baubehörde – abgedeckt.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der Bauvoranfrage des Herrn Dinkel Christian, Eichenstr. 2, 97901 Altenbuch zum Wohnhausabbruch mit Keller und Wohnhausneubau an derselben Stelle als Grenzbau zur Fl.Nr. 227, Gemarkung Oberaltenbuch auf dem Grundstück Fl.Nr. 226, Gemarkung Oberaltenbuch, unter folgender Bedingung zu:

 

Der vorhandene und gewidmete Pfad am Kreuzbrunn (Bestandsverzeichnis 46 –Eigentümerwege) ist weiterhin freizuhalten; eine direkte Grenzbebauung ist somit nicht möglich.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0