Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Bgm. Aulbach erläuterte die vorgesehenen Änderungen anhand des Bebauungsplanes.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung sieht folgendes vor:

 

Die Gemeinde wurde seitens eines Anwohners (Herrn Karl Hans) gebeten, auch eine Wohnbebauung zum Hartmannsgrund hin zuzulassen (bisher Fläche für Nebengebäude).

 

Mit dem Verzicht auf die Festsetzung „N“ (Nebengebäude) könnte leicht mehr Platz für eine Wohnbebauung geschaffen werden bzw. auch ein Anbau des Hartmannsgrundes erfolgen.

 

Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, bei allen noch künftig anstehenden Bebauungsplanänderungen die genehmigungsfreie Carporterrichtung auf der Baugrenze zur Straßenseite hin zuzulassen. Hierzu ist eindeutig ein Trend in der Bevölkerung zu erkennen. Vielerorts gab es hierbei Probleme mit der isolierten Befreiung, da das Landratsamt eine Carporterrichtung mit der Begründung ablehnte bestehende Vorgärten (städtebauliches Bild) zu schützen.

 

Eine vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB kommt hierbei nicht in Betracht, da durch den Wegfall der Festsetzung „N“ in die Grundzüge der Planung eingegriffen wurde.

 

Im Gemeinderat wurde prinzipiell die „Carportregelung“ für alle Bebauungspläne im Gemeindegebiet begrüßt. Zukünftig soll diese bei anstehenden Änderungen mitberücksichtigt werden.

 

Nach Diskussion und Einsicht in die Unterlagen fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Höllgrund“ vom 23.03.1989; zuletzt geändert am 12.03.1998, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie folgt zu ändern:

 

Die Festsetzung „N“ (Nebengebäude) wird aufgehoben. Somit entfällt die damit verbundene mittlere Baugrenze.

 

An den straßenangrenzenden Grundstücksgrenzen werden generell genehmigungsfreie Carports (überdachte Stellplätze) gem. Art. 63 Abs. 1b BauGB zugelassen. 

 

Mit den Änderungen soll eine bessere Ausnutzung der Grundstücke im Wohnbereich erreicht werden. Zudem möchte man der steigenden Nachfrage nach Errichtung von Carports an der Straßenseite von Baugrundstücken gerecht werden. Die Gemeinde Altenbuch unterstützt damit die genehmigungsfreie Errichtung von Carports zur Entlastung der Parksituation auf den Anliegerstraßen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0