Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm. Aulbach führte hierzu aus, dass es sich bei diesem Punkt um Anregungen aus der örtlichen Rechnungsprüfung handelt.

 

Gemeinderat Hruby erklärte hierzu, dass eine gerechtere Abwassergebühr ins Auge gefasst werden sollte, da bei Zisternennutzern das zusätzliche Oberflächenwasser ohne Berechnung mit in die Kanalisation einfließt. Er schlug deshalb vor, alle Neubauten der letzten 10 Jahre anzuschreiben und bei Zisternennutzung eine „Abwasseruhr“ zu installieren.

 

Bgm. Aulbach merkte an, dass die Zisternennutzer schlecht festzustellen seien. Auch Umrüstungen – ohne Neubauten – könne man schlecht erfassen. In jedem Haushalt eine Kontrolle durchzuführen empfand er als zu aufwendig. Er habe die Befürchtung, dass letztendlich die Verwaltungskosten hierfür höher seien als der eigentliche Nutzen.

 

Gemeinderat Hruby merkte an, dass er grundsätzlich die Zisternennutzung, auch im Hinblick auf die Umwelt und das Sparen von Trinkwasser, begrüßt; ihm liege nur die gerechte Behandlung aller Bürger am Herzen.

 

Gemeinderat Karl führte aus, dass die Gemeinde Kahl z.B. die Bürger mit einem Zuschuss für den Zisternenbau lockte um alle Bürger zu erfassen und danach ihre Wasseruhren installierte.

 

Bgm. Aulbach führte aus, dass die Gemeinde Altenbuch z.Zt. immer noch nach Einwohnerwerten im Abwasserbereich abgerechnet werde. Die tatsächliche Abwassermenge also nicht relevant sei. Aus Bürgermeisterdienstbesprechungen sei zu ersehen, dass viele Gemeinden sich über die Abrechnungssysteme Gedanken machen, man aber noch keine Patentlösung gefunden habe. Abwasser lasse sich nun mal schlecht als Messzahl erfassen.

 

Nach eingehender Diskussion war man sich darüber einig, dass die Bürger ihre Zisternen bei der Gemeinde auf freiwilliger Basis melden sollen und danach eine separate Wasseruhr installiert werden sollte.

 

2. Bgm. Ritzler führte hierzu aus, dass er für die Androhung von Kontrollen sei, da ansonsten mit wenig Unterstützung zu rechnen sei.

 

Diese Vorgehensweise wäre von der Veraltung zu veranlassen und zu prüfen.