Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dreispitz“ (GE-Gebiet) der Stadt Stadtprozelten.

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Die westliche Baugrenze (Anbauverbotszone von 13.5 m zur Kreisstraße MIL 36). wird mit dem Hinweisschild überschritten.

 

Hierfür müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Über die Aktualität des Lageplans liegt kein Nachweis vor.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauantrag des Penny-Marktes, In den Weinäckern, 69168 Wiesloch zur Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 626, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der westlichen Baugrenze wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dreispitz“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0