Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Dreispitz“ (GE-Gebiet) der Stadt Stadtprozelten.

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Die südliche (Anbauverbotszone St2315). wird mit dem Werbepylon überschritten.

Zudem ist dieser mit in einer Höhe von 9 m geplant und befindet sich auf städtischem Grund (Grünfläche).

 

Hierfür müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Über die Aktualität des Lageplans liegt kein Nachweis vor.

 

Für die Inanspruchnahme des städtischen Grundstückes für die Werbeelemente sowie für die Anlegung der Rettungszufahrt für das BRK wäre noch ein Pachtvertrag abzuschließen bzw. über den Verkauf der Fläche nachzudenken. Ein entsprechender Vorschlag wurde bereits unterbreitet.

Der auf diesem Grundstück verlaufende Abwasserkanal wäre zu sichern.

 

Der Wortlaut des Pachtvertrages wurde dem Stadtrat durch Bgmin. Kappes zur Kenntnis gegeben.

 

Mit dem Pachtvertrag bestand seitens des Stadtrates Einverständnis.

 

Stadtrat Piplat monierte die „Salamitaktik“ des Betreibers. Ihm wäre die Genehmigung des Gesamtprojektes lieber gewesen.

 

Bgmin. Kappes erklärte, dass – auch in Bezug auf die Werbetafeln – bei Einreichung des Hauptbauaktes die zukünftige Nutzungsverteilung noch nicht festgestanden hat.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauantrag des Penny-Marktes, In den Weinäckern, 69168 Wiesloch zur Errichtung eines Werbepylons auf dem Grundstück Fl.Nr. 646, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der südlichen Baugrenze sowie der Nutzung der Grünfläche wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Dreispitz“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0