Beschluss: Kenntnis genommen

Bürgermeister Aulbach wies nochmals daraufhin, dass für die Breitbandversorgung zwei Angebote vorlagen und der Gemeinderat hierzu Beschluss fasste. Eine weitere Firma wollte noch ein verspätetes Angebot abgeben, was jedoch abgelehnt wurde. Herr Meyer werde die Gemeinde begleiten und bei der Zuschussantragsstelle unterstützen.

 

Der zu diesem Tagesordnungspunkt anwesende Herr Peter Meyer erklärte, dass er im Auftrag des Wirtschaftsministeriums in Unterfranken in Sachen Breitbandversorgung unterstützend für die Gemeinden unterwegs sei. Die Gemeinden erhalten für den Aufbau der Breitbandversorgung in ihren Gemeinden einen staatl. Zuschuss von 70 %, max. 100.000 €. Im Falle Altenbuch seien zwei Angebote eingegangen und zwar eines abgestellt auf die Lösung per Funk und eines auf Glasfaser. Die Gemeinde sei gehalten das günstigste Angebot anzunehmen. Dadurch, dass eines der Angebote, und zwar hinsichtlich der Versorgung über Richtfunk zurückgezogen wurde, verbleibe nur noch das Glasfaserangebot. Der Förderantrag hierzu könnte unter Mitwirkung seiner Person über die Verwaltungsgemeinschaft Frau Bernard gestellt werden. Auf Anfrage zu den Fristen erklärte er, dass eine schnelle Antragstellung an die Regierung geboten sei. Eine Voranmeldung wurde bereits von ihm getätigt. Auch sei bereits eine interne Prüfung der Anbieter erfolgt. Er halte nichts davon noch auf ein weiteres Angebot der Telekom zu warten.

 

Zur der Preisgestaltung der Versorger erklärte er, dass hier zu keinerlei Eingriffe möglich sind und es der Verhandlung Endverbraucher-Versorger zur Preisgestaltung überlassen sei.

Der Förderantrag könne in der nächsten Woche gestellt werden; ebenso schlug er eine Auftragserteilung unter Vorbehalt der Zuschussgewährung vor. Der Anbieter für die Glasfaserversorgung in Altenbuch sei bekannt. Man arbeite auch in anderen Orten mit diesem zusammen.

 

Zur Anfrage vom Gemeinderat Fecher, ob das Telekom-Angebot nicht doch akzeptiert werden könne, erklärte Bgm. Aulbach, dass dies nicht möglich sei, nachdem das Angebot zu spät eingegangen ist. Er verwies weiter darauf, dass die Gemeinde die Lösung per Richtfunk hätte nehmen müssen, wenn nicht selbige zurückgezogen worden wäre.