Sitzung: 14.07.2011 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: Kenntnis genommen
Der
Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung der Hauptstraße auf 30 km/h beim
Landratsamt Miltenberg, als Straßenverkehrsbehörde wurde erneut abgelehnt.
Die
Ablehnung wird hauptsächlich damit begründet, dass die Straßenverkehrsbehörde
nur im Rahmen des § 45 StVO die Möglichkeit hat, beim Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Nach
§ 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort
anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen
Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen
und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund
der besonderen örtlichen
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer
Beeinträchtigung der im § 45 genannten Rechtsgüter, u.a. Schutz der
Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgase, Schutz des Gewässers und Heilquellen,
öffentliche Sicherheit …, erheblich
übersteigt.
Die
aufgeführten Gründe zur Reduzierung der Geschwindigkeit, Schutz der
historischen Bausubstanz und Schutz der Anwohner vor Lärm, reichen nach Auffassung der Fachbehörden
(Straßenverkehrsbehörde LRA Miltenberg, Staatl. Bauamt Aschaffenburg u.
Polizeiinspektion Miltenberg) auch weiterhin nicht aus, um die festgelegte
Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zu reduzieren.
Bei
eventuellen Schäden durch Erschütterungen an Häusern teilt das staatl. Bauamt
mit, dass evtl. Entschädigungsansprüche für verkehrsbedingte Gebäudeschäden auf
Antrag im Einzelfall geprüft werden müssen. Daneben wäre zunächst ein Nachweis
zu führen, dass die Gebäude tatsächlich durch die „erhöhte“ Geschwindigkeit (50
km/h) massiv erschüttert und an ihrer Substanz geschädigt werden.
Eine
mögliche Alternative wäre die Anbringung einer Geschwindigkeitsanzeige.
Verschiedene Studien haben gezeigt, dass
Geschwindigkeitsanzeigen dazu beitragen können, die erhöhte Geschwindigkeit zu
drosseln. Jedoch müsste für die Hauptstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h eingegeben werden. Eine solche Anzeige wäre dann stadteinwärts von
Faulbach kommend sinnvoll.
Außerdem
könnte ein solches Anzeigegerät mobil eingesetzt werden. Somit könnte dann auch
der Verkehr in Hofthiergarten „kontrolliert“ werden.
Die
Preise für eine Geschwindigkeitsanzeige beginnen je nach Ausstattung bei ca.
1.300,00 €.
Mit
Zubehör, wie Datenspeicherung, Auslesegerät mit Software, Frontplatte,
Mastbefestigung, Batterie und Ladegerät, sowie Mehrwertsteuer erhöhen sich die
Preise auf ca. 3.000,00 €.
Stadtrat
Tauchmann war der Meinung, man könne diese Ablehnung nicht so einfach
hinnehmen. Welche Möglichkeiten haben wir, um dagegen vorzugehen? Es müssen
gleiche Voraussetzungen für alle Gemeinden gelten. Mittlerweile gibt es in
mehreren Gemeinden des Landkreises Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h
in Ortsdurchfahrten. Lärm- und Abgasbelästigungen sind auf jedem Fall
vorhanden.
Stadträtin
S. Birkholz fragte sich, welcher Maßstab wohl für die im § 45 Abs. 9 StVO
genannte erhebliche Übersteigung der
Verkehrsverhältnisse herangezogen werden.
Stadtrat
Meyer meinte, man solle andere Gemeinden, welche 30 km/h-Beschränkungen haben,
befragen.
Herr
Schlegel vom Ordnungsamt gab noch bekannt, dass es sich hierbei wohl um
Gemeinden handeln, welche durch die Erhebung der Autobahnmaut erhebliche
Erhöhung des fließenden Verkehrs zu verzeichnen hatten (Mautausweichverkehr).
Hierzu gibt der Art. 4 Abs. 9 StVO die Möglichkeit mit
Geschwindigkeitsbeschränkungen den Verkehr zu regeln.
Stadtrat
M. Birkholz meinte, man hat nur durch Messungen und Aufzeichnung dergleichen
Nachweise, um das Verkehrsaufkommen darzulegen.
Für
Bürgermeisterin Kappes sind die Situationen an den Ortseingängen, bzw.
–ausgängen besonders gefährlich, da hier viel zu schnell gefahren wird.
Stadtrat
Tauchmann findet die Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige sinnvoll, da
dies auch mobil eingesetzt werden kann.
3.
Bürgermeister Kroth und Stadtrat M. Birkholz verliesen um 21:45 Uhr
berufsbedingt die Sitzung.
Die
Verwaltung wird angewiesen, bis zur nächsten Sitzung vergleichbare Angebote
mehrerer Anbieter, optional mit Solarbetrieb, vorzulegen.