Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

„Trieb-/Steinbrunnäcker“.

 

Mauern sind ab einer Höhe von 2m genehmigungspflichtig.

Zudem werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Trieb-/Steinbrunnäcker“ bezüglich der Grundstückseinfriedung nicht eingehalten. Vorgeschrieben ist ein Maschendrahtzaun mit max. 1,30 m Höhe.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

Es liegt kein aktueller amtlicher Lageplan vor.

 

Mit dem Bauvorhaben wurde bereits begonnen; es wurde angezeigt und eingestellt.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Prokopf Martina und Herbert, Waldstr. 8, 97901 Altenbuch zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/12, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Trieb-/Steinbrunnäcker“ bezüglich der Vorschriften zu den Grundstückseinfriedungen  wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

12

1

 

 

Gegenstimme: Hruby