Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Trieb-/Steinbrunnäcker“.
Mauern sind ab einer Höhe von 2m genehmigungspflichtig.
Zudem werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Trieb-/Steinbrunnäcker“ bezüglich der Grundstückseinfriedung nicht eingehalten. Vorgeschrieben ist ein Maschendrahtzaun mit max. 1,30 m Höhe.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Es liegt kein aktueller amtlicher Lageplan vor.
Mit dem Bauvorhaben wurde bereits begonnen; es wurde angezeigt und eingestellt.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Prokopf Martina und Herbert, Waldstr. 8, 97901 Altenbuch zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/12, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Trieb-/Steinbrunnäcker“ bezüglich der Vorschriften zu den Grundstückseinfriedungen wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
13 |
12 |
1 |
Gegenstimme: Hruby