Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Herr Schneider vom Hofthiergarten 10 möchte seinen Hof nicht mehr ausschließlich landwirtschaftlich nutzen.  Er beabsichtigt eine Physio-Praxis und Lagerräume für seine verschiedenen Dienstleistungen (Photovoltaikanlagen, Kioskbelieferung etc.) in den vorhanden Gebäuden zu installieren.

Er wäre auch bereit, sich an den Planungskosten zu beteiligen. Er ist zudem an einer zügigen Umsetzung interessiert.

 

Um die bisherige landwirtschaftliche Nutzung zu ändern ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Ausweisung eines Bebauungsplanes notwendig.

Die geplanten Nutzungen wären in einem eingeschränkten Mischgebiet darzustellen.

 

Mit den Planungsarbeiten ist das Büro Johann & Eck, Bürgstadt befasst.

 

Um weitere Schritte veranlassen zu können, wäre ein Flächennutzungsplanänderungsbeschluss und ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan notwendig, sowie die Beauftragung eines Planungsbüros.

 

Auf entsprechende Anfrage von Stadtrat Tauchmann erklärte Bgmin. Kappes, dass sich die Planungskosten insgesamt auf rd. 6.800,00 € brutto belaufen.

Ebenso so sei das Ing.-Büro Johann & Eck das günstigst anbietende gewesen.  

 

Weiterhin führte Bgmin. Kappes aus, dass vor Kurzem auch ein vor-Ort-Gespräch mit dem Landratsamt stattgefunden hat und die Planung soweit vorabgestimmt werden konnte.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt eine Änderung des Flächennutzungsplanes, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, der Stadt Stadtprozelten vom 21.07.1988 i.d.F.v. 11.05.2006 zur Ausweisung eines eingeschränktes Mischgebietes. Das Sondergebiet soll die Fl.Nr. 3032 (teilweise), Gemarkung Neuenbuch umfassen.

 

Zur Ausarbeitung der gesamten Planung wird das Ing.-Büro Johann & Eck, Erfstr. 31A, 63927 Bürgstadt, beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

8

8

0