Bgmin.
Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:
Herr Schneider vom Hofthiergarten 10 möchte
seinen Hof nicht mehr ausschließlich landwirtschaftlich nutzen. Er beabsichtigt eine Physio-Praxis und
Lagerräume für seine verschiedenen Dienstleistungen (Photovoltaikanlagen,
Kioskbelieferung etc.) in den vorhanden Gebäuden zu installieren.
Er wäre auch bereit, sich an den
Planungskosten zu beteiligen. Er ist zudem an einer zügigen Umsetzung
interessiert.
Um die bisherige landwirtschaftliche Nutzung
zu ändern ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Ausweisung eines
Bebauungsplanes notwendig.
Die geplanten Nutzungen wären in einem
eingeschränkten Mischgebiet darzustellen.
Mit den Planungsarbeiten ist das Büro Johann
& Eck, Bürgstadt befasst.
Um weitere Schritte veranlassen zu können,
wäre ein Flächennutzungsplanänderungsbeschluss und ein Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan notwendig, sowie die Beauftragung eines Planungsbüros.
Auf entsprechende Anfrage von Stadtrat
Tauchmann erklärte Bgmin. Kappes, dass sich die Planungskosten insgesamt auf
rd. 6.800,00 € brutto belaufen.
Ebenso so sei das Ing.-Büro Johann & Eck
das günstigst anbietende gewesen.
Weiterhin führte
Bgmin. Kappes aus, dass vor Kurzem auch ein vor-Ort-Gespräch mit dem
Landratsamt stattgefunden hat und die Planung soweit vorabgestimmt werden
konnte.
Der Stadtrat von Stadtprozelten
beschließt eine Änderung des Flächennutzungsplanes, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, der
Stadt Stadtprozelten vom 21.07.1988 i.d.F.v. 11.05.2006 zur Ausweisung eines eingeschränktes
Mischgebietes. Das Sondergebiet soll die Fl.Nr. 3032 (teilweise), Gemarkung
Neuenbuch umfassen.
Zur Ausarbeitung der gesamten Planung
wird das Ing.-Büro Johann & Eck, Erfstr. 31A, 63927 Bürgstadt, beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
8 |
8 |
0 |